Sitzung: 23.07.2020 2020/PBA/089
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Vorlage: 2020/61/867
B) Änderung
des Geltungsbereiches und Billigungs- und Auslegungsbeschluss:
Dem Stadtrat wird empfohlen, folgenden
Beschluss zu fassen:
Die externe Ausgleichsfläche im Teilbereich des Flurstücks Nummer 677/17
Gemarkung Sankt Mang wird in den Geltungsbereich des Bebauungsplans
„GE-Riederau 1“ aufgenommen. Des Weiteren wird der Geltungsbereich im Bereich
des Biomassehofes und im Bereich der Zufahrt entsprechend der Planzeichnung des
Stadtplanungsamts vom 23.07.2020 geringfügig angepasst.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „GE-Riederau
1“ vom 23.07.2020 wird gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß Plan des
Stadtplanungsamtes vom 23.07.2020 mit den textlichen Festsetzungen beschlossen.
Der Umweltbericht sowie die Begründung und Anlagen werden den Planunterlagen
beigefügt.
Die vom Stadtplanungsamt empfohlenen Stellungnahmen der Unteren
Naturschutzbehörde, des BUND Naturschutz, des AELF-Kempten und des
Wasserwirtschaftsamtes sollen als wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
öffentlich ausgelegt werden.