B)     Beschluss zur erneuten Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB:

 

Dem Stadtrat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der geänderte Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gerhardingerweg" wird entsprechend den Ergebnissen der Auslegung geändert, der neue Planstand wird gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung gemäß Planzeichnung vom 07.04.2022 mit den textlichen Festsetzungen beschlossen. Die Begründung und Anlagen werden den Planunterlagen beigefügt. Die vom Stadtplanungsamt empfohlenen umweltbezogenen Stellungnahmen sollen als wesentliche Stellungnahmen öffentlich ausgelegt werden.