Beschluss:

 

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan „10. Grundschule" im Bereich beidseits des Aybühlwegs, nördlich der Leutkircher Straße, südlich der Stadtbadstraße und östlich der Rottach wird gemäß Plan des Stadtplanungsamtes vom 25.02.2021 einschließlich der textlichen Festsetzungen gebilligt.

 

 

 

Anlagen:

- Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplanvorentwurf

- Begründung zum Bebauungsplanvorentwurf

- Vorentwurf des Bebauungsplans