B)   Beschluss zur Änderung des Geltungsbereichs und Billigungs- und Auslegungsbeschluss:

 

Dem Stadtrat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Erweiterung des Geltungsbereichs wird entsprechend der Planzeichnung des Stadtplanungsamtes vom 23.07.2020 beschlossen.

Der Entwurf zum Bebauungsplan „Hoefelmayr-Park / Franzosenbauer“ – 6. Änderung wird gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß Plan des Stadtplanungsamtes vom 23.07.2020 mit den textlichen Festsetzungen und dem Vorhaben und Erschließungsplan beschlossen. Die Begründung und Anlagen werden den Planunterlagen beigefügt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, folgende umweltbezogene Stellungnahmen als wesentlich einzustufen und im Rahmen der öffentlichen Auslegung auszulegen:

- Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde, April 2020