Sitzung: 09.07.2024 2024/GB/055
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Anwesend: 4
Vorlage: 2024/61/482
Das Vorhaben „Haubenschloßstraße 12“ wurde dem
Gestaltungsbeirat bereits zweimal – in den Jahren 2019 und 2020 - vorgestellt.
Die in der Sitzung vom 09.07.2024 vorgestellte Planung sieht im Vergleich zum
Stand 2020 nunmehr folgende Änderungen vor:
- Der bestehende Baukörper
entlang der Haubenschloßstraße ist um 1 Geschoss erhöht (künftig
3-geschossig) und mit einem flachgeneigten Satteldach vorgesehen,
- bei dem Neubau entlang
der Immenstädter Straße wird das bislang geplante Dachgeschoss mit
beidseitig angeordneten, langgestreckten Schleppgauben durch ein
Vollgeschoss analog zum Bestandsgebäude ersetzt,
- im nördlichen
Grundstücksbereich (entlang der Grundstücksgrenze zur Fl.Nr. 2207) ist
anstelle eines 1-geschossigen Nebengebäudes ein zum Innenhof
4-geschossiger, zur Immenstädter Straße hin 3-geschossiger Baukörper mit
einem asymmetrischen Satteldach geplant.
Nach wie vor begrüßt der Gestaltungsbeirat ausdrücklich die räumliche Fassung des Straßenraumes der Immenstädter Straße durch den hier geplanten neuen Baukörper.
Die Änderungen hinsichtlich Höhenentwicklung,
Geschossigkeiten und Dachformen sind
nachvollziehbar.
Sie führen zu besseren Grundrissqualitäten in den obersten Geschossen, sind statisch-/konstruktiv – und damit auch wirtschaftlich gesehen – sinnvoll und führen zu einer Beruhigung der Dachlandschaft des Gesamtprojektes.
Kritisch gesehen und bei der weiteren
Bearbeitung nochmals zu untersuchen sind folgenden Punkte:
- Der Erschließungskern der Nord-/Westecke (an der Immenstädter Straße) kann in seiner vorgeschlagenen Ausformung nicht überzeugen. Er präsentiert sich innerhalb der ansonsten erfreulich zurückhaltenden und selbstverständlichen Architektursprache als formaler Fremdkörper. Mit einem sehr beengten Zugang, ohne innenräumliche Qualitäten und ohne Einzug/Überdachung geplant, lässt er die Adressbildung als Haupteingang für die differenzierten Wohnformen vermissen.
- Angesichts des
Nutzerkreises (Betreute Wohngruppen mit ca. 17 WE der Lebenshilfe e.V. und
ca. 8 Wohngruppen der Körperbehinderte Allgäu gGmbH) und dem Umstand, dass
der Innenhof nahezu ausschließlich für Stellplätze und Garagen der
Einsatzfahrzeuge vorgesehen ist (und daher für Freiräume mit hohen
Aufenthaltsqualitäten nicht zur Verfügung steht), ist ein quantitativ wie
qualitativ hochwertiges Angebot an gut nutzbaren Freiflächen in den Obergeschossen
der Gebäude zu entwickeln.
- Die Fassadengestaltung
des Parkdecks entlang der Immenstädter
Straße (an der Straße als EG, im Innenhof als 1. OG ablesbar) ist von
besonderer Bedeutung, Eine komplett geschlossene, abweisende Wand entlang des Straßenraumes
ist zu vermeiden.
- Der finale Stellplatzbedarf ist mit den zuständigen Ämtern und Behörden der Stadt Kempten abzustimmen. Im Interesse einer Erhöhung des Grünflächenanteiles im Innenhof sollte eine u.U. darstellbare Reduzierung der Stellplatzzahl oberstes Ziel sein.