Sitzung: 23.04.2024 2024/GB/054
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Anwesend: 4
Vorlage: 2024/61/421
Gutachten:
Das Vorhaben
„Bebauung am Rotschlößle“ wurde dem Gestaltungsbeirat vom damaligen Eigentümer
(der Alpinliving GmbH) ein erstes Mal – in Form von alternativen Entwürfen von
3 beauftragten Architekturbüros – in der Sitzung vom 05.04.2022 vorgestellt.
Das damals beteiligte Büro Hagspiel Stachel Uhlig Architekten, Kempten hat nun
- im Auftrag des neuen Eigentümers (der Qosy GmbH, Isny) – das seinerseits
vorgestellte
Konzept überarbeitet und weiterentwickelt.
Vorgeschlagen
wird nunmehr eine Bebauung mit insgesamt 5, in Körnigkeit, Geschossigkeit und
Dachform identischen, Baukörpern. Durch die Setzung des Bauköpers soll
- eine Sichtachse von
der Duracher Straße zum Rotschlößle,
- eine Begegnungszone
im Innenbereich (zwischen den Häusern 1,2, 3 und 5) und
- ein kleiner Platz
zwischen Haus 4, dem Rotschlößle und dem Bestandsgebäude im Südosten
entstehen.
Über eine Stichstraße entlang der nördlichen Grundstücksgrenze (in Lage des bestehenden Fußweges von der Duracher Straße zum Rotschlößle) werden die Tiefgaragenzu-/abfahrt und ein Wendehammer mit oberirdischen Stellplätzen im Nordosten erschlossen.
Grundsätzlich sieht der Gestaltungsbeirat die vorgeschlagene Dichte als dem Standort angemessen an.
Kritisch gesehen hingegen werden folgende Punkte:
- „Erschließung“: Die
Überlagerung der durch ein Gehrecht gesicherten Fußwegverbindung mit der
privaten Stichstraße, der Zu-/Abfahrt der Tiefgarage und dem Wendehammer
in unmittelbarer Nachbarschaft zum Rotschlößle, kann nicht überzeugen.
- „Feuerwehr“:
Bedingt durch die 4-Geschossigkeit aller 5 Baukörper müssen alle Gebäude
für Fahrzeuge der Feuerwehr erreichbar sein (mit entsprechenden Zufahrten,
Aufstellflächen und Schleppkurven etc.). Dies ist mit einer qualitätsvollen,
dem Standort gerecht werdenden, Freiflächengestaltung erfahrungsgemäß kaum
in Übereinstimmung zu bringen.
- „Platz“: Der vorgeschlagene Platz zwischen Haus 4, Rotschlößle und Bestandgebäude ist für den Gestaltungsbeirat städtebaulich nicht nachvollziehbar. Es fehlen eine eindeutige räumliche Fassung und die für einen „Platz“ erforderliche Nutzungen und Frequenzen. Diese Einschätzung deckt sich im Übrigen mit der Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde, in der Lage und Höhenentwicklung von Haus 5 als Beeinträchtigung der Solitärstellung des Einzeldenkmales „Rotschlößle“ gesehen werden.
In einer
Überarbeitung sollten nach Auffassung des Gestaltungsbeirates daher folgende
Punkte untersucht bzw. überdacht werden:
- Nutzung der
nördlichen Erschließung auch weiterhin ausschließlich als fußläufige
Verbindung von Duracher Straße und Rotschlößle.
- Berücksichtigung
der Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde in Bezug auf Lage und
Höhenentwicklung von Haus 5.
- Freihaltung des Innenbereiches von Flächen für die Feuerwehr.
Um die angesprochen Punkte ohne Flächenverluste darstellen zu können, kann sich der Gestaltungsbeirat ein Schließen der Fuge zwischen den Häusern 1 und 2 städtebaulich vorstellen. In einem solchem – im Detail noch sorgfältig zu gliedernden – Gebäude, könnten im Norden die TG Zu-/Abfahrt integriert und über einen Durchgang ein dann deutlich ruhigerer, halböffentlicher Innenbereich einschließlich einer eindeutigen Sichtachse zum Rotschlößle hin, organisiert werden.
Generelles Ziel aller Überlegungen sollte sein, das identitätsstiftende Potential des Rotschlößles für ein Wohnquartier mit einem ganz eigenständigem Charakter noch stärker auszuformulieren, wozu es nicht zwingend notwendig wäre, den „Fußabdruck“ des Rotschlößles und des nicht referenzwürdigen Bestandgebäudes als Grundlage zu verwenden.
Der
Gestaltungsbeirat bittet um Wiedervorlage.