Billigungs- und Auslegungsbeschluss:

 

Das Bebauungsplanverfahrens der 6. Änderung des Bebauungsplans „Neuhausen-Süd“: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Südlich Bleicher Bach“ wird als beschleunigtes Verfahren nach §13a BauGB durchgeführt, der Entwurf der Bebauungsplanänderung gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß Plan des Stadtplanungsamtes vom 22.07.2021 mit den textlichen Festsetzungen, der Vorhabenplanung und beigelegter Begründung mit Anlagen beschlossen.

 

 

 

Anlagen:

- Präsentation

- Planzeichnung

- Vorhaben- und Erschließungsplan

- Satzung

- Begründung mit Abarbeitung der Umweltbelange (§ 13a BauGB)

 

- Energiekonzept des Büros Renergie Allgäu e.V. vom 19.10.2020

- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag des Büros P. Harsch vom August 2020

- Baugrunduntersuchung des Büros ICP vom 02.08.2019

- Abstandsflächenplan des Architekturbüros Oberhauser vom 12.07.2021

- Wasserrechtliche Genehmigung 08.03.2021