Sitzung: 30.09.2021 2021/SR/088
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Anwesend: 40
Vorlage: 2021/61/063
Billigungs-
und Auslegungsbeschluss:
Das
Bebauungsplanverfahrens der 6. Änderung des Bebauungsplans „Neuhausen-Süd“: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Südlich
Bleicher Bach“ wird als beschleunigtes Verfahren nach §13a BauGB
durchgeführt, der Entwurf der Bebauungsplanänderung gebilligt und die
öffentliche Auslegung gemäß Plan des Stadtplanungsamtes vom 22.07.2021 mit den
textlichen Festsetzungen, der Vorhabenplanung und beigelegter Begründung mit
Anlagen beschlossen.
Anlagen:
- Präsentation
- Planzeichnung
- Vorhaben- und Erschließungsplan
- Satzung
- Begründung mit Abarbeitung der Umweltbelange (§ 13a BauGB)
- Energiekonzept des Büros Renergie Allgäu e.V. vom 19.10.2020
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag des Büros P. Harsch vom August 2020
- Baugrunduntersuchung des Büros ICP vom 02.08.2019
- Abstandsflächenplan des Architekturbüros Oberhauser vom 12.07.2021
- Wasserrechtliche Genehmigung 08.03.2021