Sitzung: 20.03.2023 2023/GB/047
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5
Vorlage: 2023/61/247
Gutachten:
Das zu überplanende Grundstück befindet sich im
Geltungsbereich des B-Planes Parkstraße (BP-Nr. 323, rechtskräftig seit
28.05.2021). Festgesetzt sind ein allgemeines Wohngebiet (WA) mit zwei
Baufenstern für den unbebauten östlichen Grundstücksteil, 3 Vollgeschosse, eine
Grundflächenzahl (GRZ I) von 0,3, die Lage von möglichen Tiefgaragen und eine
Bauweise mit Einzelhäusern mit max. 3 Wohneinheiten pro Gebäude. In der Begründung
des B-Planes wird zur Bauweise ergänzend darauf verwiesen, dass „auch hier der
Duktus einer kleinkörnigen Bebauung fortgeführt werden soll. Mit dieser
Konfiguration können zwei Einzelhäuser in vergleichbarer Größe wie die Villen
in der Nachbarschaft oder drei Wohngebäude in der Größenordnung eines
durchschnittlichen Einfamilienhauses ermöglicht werden, die allesamt direkt an
die bestehenden Erschließungsstraßen angebunden werden können. Für den
Grundstückseigentümer ist damit ein hohes Maß an Flexibilität sichergestellt,
gleichzeitig wird dem Ziel der Stadt Kempten, geringfügig bebaute Grundstücke
mit direkter Anbindung an einer bestehenden Erschließungsstraße einer
Nachverdichtung zuzuführen, genüge getan.“
Die vorliegende Planung des Büros F64 / Kempten
berücksichtigt die maximale Geschossigkeit und die Lage der beiden Baufenster,
interpretiert aber die Körnigkeit – anders als in der Begründung beschrieben
-mit dem Ziel einer, die Zahl der Wohneinheiten betreffend (13 WE +
Gewerbeflächen von ca. 240 qm statt 2
x 3 = 6 WE), deutlichen Nachverdichtung gänzlich neu. Die Größenordnung des
südlichen Baukörpers wird dabei durch die „Sondersituation“ des Standortes (mit
dem ehemaligen Lazarettgebäude auf der Ostseite) begründet. Weiterhin wird die
GRZ II geringfügig überschritten, die Firstrichtung nicht eingehalten (formal
kompensiert durch die Ausbildung von steil geneigten Walmdächern) und eine
gemeinsame, die Baufenster verbindende, Tiefgarage vorgeschlagen.
Trotz der beschriebenen Punkte sieht der Gestaltungsbeirat
das Planungskonzept als einen städtebaulich aus der Umgebung hergeleiteten,
nachvollziehbaren und architektonisch qualitätvollen Beitrag an. Angesichts der
Nachfrage nach (bezahlbarem) Wohnraum und den parallel verlaufenden Kostensteigerungen
der Bodenpreise wie der Herstellungskosten, wird das Thema „Nachverdichtung“
mit all seinen Facetten (Innen-/ vor Außenentwicklung, Flächensparender Umgang
mit der Ressource Fläche etc.) nach Auffassung des Gestaltungsbeirates bei
diesem Projekt in einer angemessenen Art und Weise aufgegriffen und
konzeptionell umgesetzt.
Für die folgenden Planungsphasen regt der der
Gestaltungsbeirat an die folgenden Punkte nochmals zu überdenken und ggf.
Änderungen vorzunehmen:
1)
Nord-/Ost Ecke Haus Parkstraße 43a
In diesem Bereich sollten Lage und Situierung des
Besucherstellplatzes und des Einganges bzw. der Eingänge in die
Gewerbeeinheiten überdacht werden. Der Stellplatz liegt an einer topographisch
schwierigen Stelle und stört die Straßenbegleitende Vorgartenzone empfindlich.
Angesichts des Überangebotes an Stellplätzen (18 erforderlich / 21
nachgewiesen) könnte dieser Platz u.U. auch ersatzlos entfallen. In diesem
Zusammenhang könnte dann auch die unbefriedigende Lage der Eingänge auf der
Nordseite (unterhalb von Wohnungsbalkonen) alternativ mit einem Eingang auf der
Nordseite (direkt von der Straße) oder über das Haupttreppenhaus von der
Parkstraße aus, neu gedacht werden.
2) Bereich der
Eingänge Häuser 43a / 43b und der Zu-/Abfahrt Tiefgarage entlang der Parkstraße
Hier wäre zu überdenken ob die beiden, momentan frei
auskragenden Hausecken (Süd-/Ost Ecke des nördlichen Hauses, Nord-/Ost Ecke des
südlichen Hauses), nicht durch 2 Wandscheiben „auf den Boden“ gestellt werden
könnten um das gewünschte Erscheinungsbild von 2 ablesbaren Häusern nochmals zu
verstärken. Die Gestaltung (Materialität, Farbgebung etc.) der gesamten
Eingangs-/Sockelzone - u.U. auch die Nutzung (z. B. durch eine höherwertige
Nutzung von1 bis 2 Stellplätzen für einen Gemeinschaftsraum o.ä.) - ist im
weiteren Verfahren sorgfältig weiterzuentwickeln. Hierbei muss auch die
Anordnung von möglichst vielen Fahrrädern (auch E-Bikes und Lastenräder) und
der notwendige Müllraum verbessert bzw. eingeplant werden.
3)
Ausbildung der Straßenseitigen Gauben
Für die vorgeschlagenen flächenbündigen Gauben auf den
Straßenzugewandten Seiten muss für die Dachentwässerung (Lage von Dachrinnen
und Fallrohren), speziell im Bereich der auskragenden Gebäudeteile, eine
konstruktiv wie formal gute Lösung gefunden werden, eine Reihung von Fallrohren
ist zu vermeiden.
Der Gestaltungsbeirat wünscht dem Projekt, dem Bauherrn und
den beauftragten Architekten-/innen für den weiteren Projektverlauf alles Gute
und viel Erfolg. Eine Wiedervorlage ist nicht erforderlich.