Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereichs sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Erweiterung des Geltungsbereichs unter Einbeziehung des zu errichtenden Retentionsbeckens am nordöstlichen Rand des Plangebiets und billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Südlich Bischof-Haneberg-Straße“ vom 09.02.2023. Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung gemäß Plan des Stadtplanungsamtes vom 09.02.2023 mit den textlichen Festsetzungen. Die Begründung wird den Planunterlagen beigefügt.

 

 

 

Anlagen:

-     Bebauungsplanzeichnung „Südlich Bischof-Haneberg-Straße“ in der Fassung vom 09.02.2023

-     Textteil des Bebauungsplanes „Südlich Bischof-Haneberg-Straße“ in der Fassung vom 09.02.2023

-     Begründung und Umweltbericht „Südlich Bischof-Haneberg-Straße“ in der Fassung vom 09.02.2023

-     Energiekonzept, egrid

-     Geotechnischer Bericht; Udo Bosch, Diplom Geologe

-     Untersuchung zu wild abfließendem Wasser; Dipl. Ing. Rüdiger Dittmann

-     Präsentation