Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereichs sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss:

 

Dem Stadtrat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtrat beschließt die Erweiterung des Geltungsbereichs unter Einbeziehung des zu errichtenden Retentionsbeckens am nordöstlichen Rand des Plangebiets und billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Südlich Bischof-Haneberg-Straße“ vom 09.02.2023. Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung gemäß Plan des Stadtplanungsamtes vom 09.02.2023 mit den textlichen Festsetzungen. Die Begründung wird den Planunterlagen beigefügt.