Sitzung: 01.12.2022 2022/GB/043
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0
Vorlage: 2022/61/205
Das in einer Wiedervorlage gezeigte
Projekt nimmt die Anregungen des GBR vom 05.04.2022 auf und wird jetzt in Summe
sehr positiv bewertet.
Der Neubau ist in Zusammenhang mit
der Nachbarbebauung in seinen Außenmaßen gut vorstellbar. Die einfache, klare
und zurückhaltende Gestaltung der Kubatur wird positiv gesehen.
Der Typengrundriss des Neubaus ist
ebenfalls klar und einfach und nutzt die Himmelsrichtungen sehr gut.
Das Angebot von Solarzellen auf der
Dachfläche ist zeitgemäß und wird begrüßt, wobei empfohlen wird, zusätzlich das
Dach zu begrünen.
Im weiteren Planungsprozess sollten auch
folgende Punkte stärkere Beachtung finden:
-
Eine
bessere Adressbildung des Neubaus (kein Hauptzugang durch die TG)
-
Eine
gefahrenfreie, möglichst barrierefreie Zugänglichkeit der gemeinsamen
Freiflächen (speziell für Kinder)
-
Barrierefreiheit
der Neubauwohnungen (auch wenn dies bei geschickter Auslegung der BayBO formal
nicht notwendig wäre)
Bei der Behandlung des Bestandsgebäudes
sieht der GBR stärkeren Nachbesserungsbedarf. Insbesondere die Behandlung des
Dachgeschosses wird in Frage gestellt: Der Dacheinschnitt sollte die Größe des
Bestands keinesfalls überschreiten und die Trauflinie sollte den Nachbarhäusern
entsprechen. Die Folie „Luftbild Südost“ zeigt deutlich das gestalterische
Problem.
Angesichts des niedrigen Dachraums wird
die Nutzung des Daches für eine eigenständige Wohnung ohnehin in Frage
gestellt. Die Nutzung in Form von Maisonettewohnungen könnte eine gute Option
sein.
Verfasser und Bauherr sollten bei der Weiterbearbeitung aber unbedingt mit Landschaftsarchitekten zusammenarbeiten, um bei dem Gebäude im grünen Hof möglichst viele –gerade für Innenstädte relevante- Themen (Freiraumqualität, Biodiversität, Dach- und Fassadenbegrünung, Regenwasserrückhaltung…) anzuwenden bzw. zu optimieren, damit dieses Haus auch für ähnlich geartete Projekte der Nachverdichtung ein positives Beispiel sein kann.
Aufgrund der positiven Weiterentwicklung
wird auf eine Wiedervorlage verzichtet.