Sitzung: 01.12.2022 2022/GB/043
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0
Vorlage: 2022/61/204
Gutachten:
Das neue Planungskonzept verfolgt eine
bauliche Verdichtung unter Beibehaltung des bestehenden Gebäudes. Hier ist ein
großer planerischer Schritt unternommen, der dem künftigen Bauvorhaben eine
bedeutsame Akzeptanz in der Öffentlichkeit sichern wird.
Drei wertvolle Kastanien und das
Straßenbild an der Immenstädter Straße bleiben also erhalten - richtig gut und
ein großes Kompliment an Planer und Bauherr!
Neben der Sanierung und Umnutzung des
bestehenden Wohn- und Geschäftshauses soll im Westen, auf der Gartenseite, ein
dreigeschossiger Neubau mit Penthouse entstehen. In der überarbeiteten Planung wurden bereits
wichtige Planungsparameter berücksichtigt.
Die heutigen Hinweise beziehen sich im
Wesentlichen auf formale Details und die Gestaltung des neuen Gebäudeanbaus:
-
auf
eine ausdrückliche Gliederung des Neuen in Sockel, Hauptgebäude und Dachaufbau
– prägende Elemente im Straßenbild - sollte zugunsten eines ruhigen, gelassenen
Gartenhausmilieus verzichtet werden
-
das
Gebäude sollte fest auf dem gewachsenen Grund stehen und eine unmittelbare
Beziehung zu dem Grünraum aufnehmen. Daraus folgt die dringende Bitte, die
Duplex-Parksystem zu überdenken und stattdessen ein automatisiertes Parksystem
einzuplanen. Dadurch ergibt sich ein großer Gestaltungspielraum in der Beziehung
zwischen Innen und Außen und auch zu dem westlichen Nachbargarten
-
voraussichtlich
können dadurch die Niveautreppen zwischen Bestandsgebäude und Neubau entfallen
– eine gravierende Vereinfachung im Baugefüge!
-
die
Lage und Ausbildung des Treppenhauses und des Aufzugs sollten in dem
Zusammenhang auch noch einmal überdacht werden.
Der markante Treppenturm in der Nordfassade stört sehr das Fassadenbild;
eventuell gelingt eine klarere bauliche Struktur über eine einläufige Treppe an
der Außenwand des Bestandsgebäudes, so dass sich die „Fuge“ zwischen der
Erschließung und den Gartenwohnungen ergibt (- vermutlich wäre es am besten,
die Erschließung in der Gestaltung dem Bestandsgebäude zuzuordnen -)
-
die
Materialvielfalt sollte zugunsten einer feinen Gliederung zurückgenommen
werden; so sollte zum Beispiel das Geländer entlang der Attika entfallen,
stattdessen die aufgehende Wand die Absturzsicherung liefern
-
auf
die selbständige Physionomie und eine formal-präzise Handschrift des Anbaus
sollte geachtet werden
Mit den hier genannten Hinweisen kann
eine gute Balance zwischen dem straßenbildprägenden bestehenden Gebäude und
einer typologisch dem Garten und Grünraum zugeordneten baulichen Aussage
hergestellt werden. Wenn das dann gelingt, kann es ein richtig gutes Projekt
werden.
Der Gestaltungsbeirat muss dabei auch
einen sorgfältigen Umgang mit dem Bestand voraussetzen. Alle neuen Bauteile
sollten hier sorgfältig auf den Erhalt des bestehenden Gebäudes zielen
(Fensterrahmen, Einbaudetails, Putzqualität, Klempnerdetails etc....).
Die bisherige Entwicklung der Planung
ist prima – es stehen zweifelsohne noch etliche Entscheidungen an. Aufgrund der
bisherigen Erfahrung verzichtet der Beirat auf eine Wiedervorlage, bittet aber
um Kenntnissetzung über die Bauverwaltung bei weiteren Planungsschritten.