Sitzung: 05.10.2022 2022/GB/042
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Anwesend: 4
Vorlage: 2022/61/192
Vorgestellt wird eine überarbeitete Planung,
exakt auf den Umrissen der genehmigten Entwurfsfassung von 2019. Die
stadträumlichen Festlegungen gelten somit als genehmigt und unterliegen nicht
mehr einer Zustimmung des Gestaltungsbeirates.
Die Mitglieder des Gestaltungsbeirates sehen
ohne Einschränkung eine deutliche Verbesserung der Planung. Zwei zusätzliche
Hauseingänge und Treppenhäuser ermöglichen unterschiedliche, auch
durchgesteckte Wohnungsgrundrisse und führen an diesem innerstädtischen Gebäude
zu einem angemessenen und nachgefragten Wohnungsmix. Im Erdgeschoss eine
Büronutzung, im Sockel ein kleines Café – die Empfehlung wäre hier, eine
räumliche Verbindung zwischen diesen beiden Nutzungen herzustellen, um einmal
mehr Living, Coworking, Chillen etc. als eine moderne Lebensform
abzubilden. Diese Vorstellung führt dann auch zu dem Hinweis, die bauliche
Ecksituation noch einmal zu überdenken. Vielleicht gelingt hier eine größere
Transparenz ohne die neu gewonnene Klarheit, die Gelassenheit im Fassadenbild
zu verlieren.
Die Fassadenstruktur, die Ausbildung der
Sockelzone hat sehr gewonnen. Über die differenzierte Ausbildung der
Fensterelemente kommt ein lebendiger Ausdruck in das Fassadenbild. Diese
Planung dokumentiert eine offensichtliche, qualitative Verbesserung im
Stadtbild.
Die Gestaltung der Freiflächen ist nicht ganz
unproblematisch, da es sich im Wesentlichen um Dachflächen handelt. Eine
angemessene Überdeckung für eine intensive Begrünung ist im Bereich der Decke
über der Tiefgarage kaum herzustellen. Neben den notwendigen Spielflächen, die
hier nachgewiesen werden müssen, empfiehlt der Beirat eine enge Kooperation mit
der Sozialbau, dem unmittelbar angrenzenden Nachbarn. Themen sind u.a.
die Begrünung der geschosshohen Wand zwischen den Grundstücken, eine
flussläufige Verbindung der beiden Ebenen sowie ein guter Standort für die drei
nachzuweisenden Baumpflanzungen. Auf den drei Dachflächen über den
Wohngrundrissen sind die privaten Terrassen ein schönes Angebot, die Pergolen auf
dem obersten Dach sollten aber hinter der östlichen Dachkante deutlich
zurückgesetzt angeordnet werden.
Allgemein zu nutzende Dachflächen wären
zeitgemäß und wünschenswert. Die Dachfläche auf der TG, die auch den
baurechtlich notwendigen Kinderspielbereich aufnehmen muss, soll – die
Verfasser haben dies auch schon mündlich angedeutet - unbedingt von allen
Treppenhäusern erreicht werden. Nur so ist ein gefahrloses Erreichen für die
„Hauskinder“ gewährleistet.
Die Mitlieder des Gestaltungsbeirates begrüßen
ausdrücklich den glücklichen Umstand, dass die Planung noch einmal eine Tektur
erfährt. Die vorliegende Planung zeigt eine deutliche höhere Gestaltqualität –
dies ist eine tolle Wendung! Prima - und ein Dank an Bauherrschaft und
Planerteam.