Sitzung: 05.10.2022 2022/GB/042
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Anwesend: 4
Vorlage: 2022/61/191
Gutachten:
Nach der ersten Vorlage am 28.06.2022
für eine Neubebauung des Grundstücks Immenstädter Straße 26 stellte der GBR
unmissverständlich fest, dass das Bestandsgebäude ein qualitätsvolles,
traditionsreiches und kraftvolles Haus an einem außergewöhnlichen städtischen
Wohnort sei, mit dem man nachhaltig und verantwortungsvoll umgehen solle. Eine
Erweiterung des Bestandsgebäudes im hinteren Bereich sei eine Option. Auf den
Erhalt der ortsbildprägenden drei Kastanienbäume wurde ebenfalls hingewiesen.
In der Wiedervorlage - die sich zwar
bemüht, den Himmelsrichtungen entsprechende Wohnungsgrundrisse anzubieten und
durch die Anordnung eines PKW-Lifts eine flächensparende Zufahrt zur Tiefgarage
zu ermöglichen – wird auf die deutlichen Hinweise des Gestaltungsbeirates vom
28.06. leider überhaupt nicht eingegangen. Stattdessen wird erneut eine
Neuplanung angeboten, die sich zwar bzgl. der Größe des Baukörpers - etwa der
Charakteristik der Nachbarbebauung - anpasst, in der Positionierung aber nur
durch die Einhaltung von Abstandsflächen begründet ist. Das vorgeschlagene
Gebäude wirkt aber unausgesprochen, die Grundstückszwickel zur Immenstädter
Straße sind unmotiviert. Die Erkennbarkeit des Hauszugangs - versteckt hinter
dem TG-Lift und eingezwängt zwischen ebenerdigen Stellplätzen - schafft bei
weitem nicht die Identität des Bestandsgebäudes. Die gewerbliche Nutzung im EG
entspricht gestalterisch, aber auch in Bezug auf die Zugänglichkeit ebenfalls
nicht der Lagequalität des Gebäudes.
Überdies müsste mindestens eine
Kastanie bei der Realisierung dieses Vorschlags gefällt werden.
Der Gestaltungsbeirat kann nur erneut
nur auf die Qualität des Bestandsgebäudes hinweisen. Nachdem auch der
Bauzustand keinesfalls einen Abriss erforderlich macht, drängt der GBR
ausdrücklich auf eine intensive planerische Beschäftigung damit. Eine
Erweiterung des Gebäudes im westlichen Bereich könnte - davon ist der GBR
überzeugt - bei guter Planung sowohl eine gute Lösung der Stellplatzfrage (hier
kann auch über automatische Parkierungsmöglichkeiten nachgedacht werden) als
auch schöne westorientierte Wohnungen ermöglichen. Ganz nebenbei könnte damit
eine hofartige Freifläche entstehen, die von den weiterhin bestehenden
Kastanien geprägt werden könnte.
Der Gestaltungsbeirat sieht
erwartungsvoll einer Wiedervorlage entgegen, in der die angesprochenen Aspekte
aufgenommen werden.