Sitzung: 28.04.2022 2022/SR/098
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 2, Pers. beteiligt: 0, Anwesend: 42
Vorlage: 2022/61/139
B)
Beschluss zur erneuten Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB:
Der geänderte Entwurf zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan „Gerhardingerweg" wird entsprechend den Ergebnissen der
Auslegung geändert, der neue Planstand wird gebilligt und die erneute öffentliche
Auslegung gemäß Planzeichnung vom 07.04.2022 mit den textlichen Festsetzungen
beschlossen. Die Begründung und Anlagen werden den Planunterlagen beigefügt.
Die vom Stadtplanungsamt empfohlenen umweltbezogenen Stellungnahmen sollen als
wesentliche Stellungnahmen öffentlich ausgelegt werden.
- 220407_7115_Planzeichnung
- 220407_7115_Satzung
- 220407_7115_Begründung
- 220407_7115_VEP
- 220407_7115_Präsentation
- 201029_7115_Energiekonzept
- 210201_7115_Artenschutzrechtl_Kurzbericht
- 210122_7115_Machbarkeit_Aufstockung
- 210329_7115_Gehölzwertermittlung
- 210629_7115_Stellungnahme_uIB
- 210813_7115_Stellungnahme_Verkehr
- 210924_7115_Genehmigung_uWB
- 210421_7115_Belichtungsgutachten