Sitzung: 03.02.2022 2022/GB/039
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Anwesend: 4
Vorlage: 2022/61/108
Gutachten:
Das an der Kreuzung von Immenstädter Straße und Haslacher Berg
gelegene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 273
„Südlich der Fachhochschule, östlich der Immenstädter Straße und westlich der
Bahnhofstraße“. Festgesetzt ist heute als Art der Nutzung ein Gewerbegebiet,
eine max. GRZ von 0,6, eine max. GFZ von 1,0 und - entlang der Straße
„Haslacher Berg“ - eine max. zulässige Traufhöhe von 730,50 m NN (entspricht
einer maximalen Wandhöhe von ca. 5,00 m).
Das vorgestellte Projekt widerspricht zunächst diesen Festsetzungen
sowohl hinsichtlich Art und Maß der Nutzung sowie der Höhenentwicklung.
Aufgrund der mittelfristig geplanten Entwicklung des nördlich
angrenzenden Grundstückes des ehemaligen Autohauses Seitz hin zu einer
Erweiterung der Hochschule Kempten, den dadurch gegebenen, sinnvollen
Synergieeffekten und dem generell hohen Bedarf an Studentenwohnungen sieht der
Gestaltungsbeirat aber sowohl die geplante Art der Nutzung wie ein - im
Vergleich zum geltenden Baurecht - deutlich höheres Maß der Nutzung als
darstellbar an.
Nach einer Ortsbesichtigung und nachfolgender interner Diskussion
empfiehlt der Gestaltungsbeirat einvernehmlich:
1)
Die Lage der Tiefgaragenzu-/abfahrt ist grundsätzlich zu überdenken.
In Abstimmung mit der Verwaltung sollte eine alternative Erschließung
vom Haslacher Berg an der Süd-Ostecke des Grundstückes untersucht werden. Diese
Verlagerung von Zu-/Abfahrt und Rampe könnte den gestalterischen Spielraum für
eine hochwertige und qualitätvolle Ausformung der Freiräume zwischen der
Studentenwohnanlage und den künftigen Hochschulbauten deutlich erhöhen.
2)
Die Entwicklung des Grundstückes des Autohauses ist zumindest
„mitzudenken“.
In Verbindung mit dem Hinweis zu einer möglichen Neuordnung der
Erschließungssituation sollten daher nochmals – neben eine Überarbeitung der
vorgestellten Planung – 1 bis 2 grundsätzlich andere alternative Lösungsansätze
mit differenzierten Gebäudesetzungen, Höhenentwicklungen und
Raumkanten-/bildungen untersucht werden.
3)
Um dem Bauherrn und der beauftragten Architektin eine möglichst zügige
Weiterbearbeitung zu ermöglichen sollte hierfür nach Auffassung des
Gestaltungsbeirates eine reduzierte Planungstiefe genügen, im Einzelnen:
• Lageplan M
1/500 mit Darstellung des(r) Baukörper(s), der Erschließung, der oberirdischen Stellplätze, der
Außenanlagen, der Lage von u.U erforderlichen
Feuerwehrzufahrten-/aufstellflächen und der Abstandsflächen,
• Systemgrundrisse
M 1/500 der Geschosse und der Tiefgarage,
• Systemansichten-/schnitte
m 1/500 zur Verdeutlichung der Kubaturen, der Höhenentwicklungen und von evtl.
Dachformen (ohne durchgearbeitete Fassaden!),
• Zusammenstellung
der wichtigsten Kennzahlen (Zahl von WE und Stellplätte, GRZ, GFZ)
und
• ein Arbeitsmodell
als Einsatz in das – dankenswerter Weise bereits vorhandene, wirklich perfekte
– Umgebungsmodell.
Dichte und Zahl der WE sollten dabei nicht schon zu Beginn des
Planungsprozesses als gesetzt vorgegeben sein, sondern das stimmige,
nachvollziehbare Ergebnis eines qualitätvollen, städtebaulichen Ansatzes unter
Berücksichtigung von Standort und Umfeld darstellen.
Der Gestaltungsbeirat bittet um Wiedervorlage (gerne bereits in der
kommenden Sitzung).