Sitzung: 27.01.2022 2022/SR/095
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Anwesend: 38
Vorlage: 2022/31/343/1
Haushalt 2022
der von der Stadt Kempten (Allgäu)
verwalteten Kath. Waisenhaus-Stiftung
1.
Haushaltssatzung
der Kath. Waisenhaus-Stiftung für das
Haushaltsjahr 2022
2.
Finanzplanung
der Kath. Waisenhaus-Stiftung
3.
Stellenpläne
2022
1: Haushaltssatzung der von der Stadt
Kempten (Allgäu) verwalteten
Katholischen
Waisenhaus-Stiftung für das Haushaltsjahr 2022
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung samt ihren
Anlagen nach Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für
das Haushaltsjahr 2022 mit folgender Fassung:
§ 1
Der Haushaltsplan der Katholischen Waisenhaus-Stiftung für das Haushaltsjahr 2022 wird wie folgt festgesetzt:
Bezeichnung der Stiftung |
Verwaltungs-haushalte
EUR |
Vermögens-
haushalte
EUR |
||
|
- jeweils in Einnahmen und
Ausgaben - |
|
||
Katholische Waisenhaus-Stiftung |
5.536.900 |
2.258.400 |
|
|
|
|
|
|
|
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der o.g. Stiftung sind in Höhe von 1.000.000 EUR vorgesehen.
§ 3
Im Vermögenshaushalt der Stiftung werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
2: Finanzplanung der Katholischen
Waisenhaus-Stiftung
Finanzplan der Katholischen Waisenhaus-Stiftung mit folgenden Abschlusszahlen für die Finanzplanungsjahre 2023 – 2025:
Bezeichnung der Stiftung |
2023 |
2024 |
2025 |
|
EUR |
EUR |
EUR |
|
- jeweils in Einnahmen und
Ausgaben - |
||
Katholische Waisenhaus-Stiftung |
7.348.100 |
6.492.700 |
6.512.300 |
3: Stellenpläne 2022
Die gem. Art. 20 Abs. 3 BayStG i. V. m. Art. 64 Abs. 2 Satz 2 GO und § 2 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 6 KommHV-K aufgestellten Stellenpläne 2022 für die Beamten und tariflich Beschäftigten der Katholischen Waisenhaus-Stiftung werden beschlossen.