Sitzung: 18.05.2021 2021/PBA/096
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Vorlage: 2021/61/029
Beschluss:
Den Bauwerbern für
Bauplatz Nr. 1, Flurstück 1202/21 Gemarkung St. Lorenz, wird eine Abweichung
von der im Bebauungsplan „Heiligkreuz-Süd“ festgesetzten maximal zulässigen
Erdgeschossfußbodenhöhe gewährt. Diese wird von 710,75 m NHN auf 712,75 m NHN
angehoben.