Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Den Bauwerbern für Bauplatz Nr. 1, Flurstück 1202/21 Gemarkung St. Lorenz, wird eine Abweichung von der im Bebauungsplan „Heiligkreuz-Süd“ festgesetzten maximal zulässigen Erdgeschossfußbodenhöhe gewährt. Diese wird von 710,75 m NHN auf 712,75 m NHN angehoben.