Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Pers. beteiligt: 0, Anwesend: 41

B) Beschluss zur erneuten Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB:

 

Der Bebauungsplan „Parkstraße“ wird entsprechend den Ergebnissen der Auslegung geändert, der neue Planstand wird gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung gemäß Plan des Stadtplanungsamtes vom 25.02.2021 mit den textlichen Festsetzungen beschlossen. Die Begründung wird den Planunterlagen beigefügt. Folgende vom Stadtplanungsamt empfohlene umweltbezogene Stellungnahme soll öffentlich ausgelegt werden:

 

- Untere Immissionsschutzbehörde, Stellungnahme vom 03.12.2020

 

Anlagen:

- Begründung

- Textteil

- Planzeichnung