Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Dem Stadtrat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Einleitung der folgenden 12 Aufhebungsverfahren

 

-        Aufhebungsverfahren der Baulinienfestsetzung für das Gebiet am oberen Schleyen, Hoffeld und Reichelsberg vom 20.12.1913 einschließlich der ortspolizeilichen Vorschrift zur Regelung der Bauweise für das Gebiet am Feilberg und Hoffeld vom 23.01.1914

-        Aufhebungsverfahren der ortspolizeilichen Vorschrift über Einführung des offenen (Pavillon-)Bausystems mit Vorgarten in der Bodmannstraße vom 21.12.1888

-        Aufhebungsverfahren der Baulinien zwischen den beiden Bahnhofsanfahrten vom 08.03.1883

-        Aufhebungsverfahren des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Beethoven-, Bahnhof-, Hirnbein- und Königstraße vom 10.11.1965

-        Aufhebungsverfahren des Baulinienplans zur Bebauung der Schwaigwiese vom 12.05.1891 einschließlich der ersten Baulinienveränderung für die Verbindung der Zwingerstraße mit der Wilhelmstraße vom 10.07.1901 und der zweiten Baulinienveränderung in der Luitpoldstraße zwischen Bodmann- und Kloster-Strasse vom 13.12.1902

-        Aufhebungsverfahren der Baulinienänderung in der Reichlinstrasse am Feilberg vom 14.12.1913 einschließlich der Baulinienänderung des oberen Teiles der Reichlinstrasse zwischen Feilberg- und Haggenmüllerstrasse vom 07.02.1928

-        Aufhebungsverfahren des Baulinienprojektes für das Gebiet zwischen Fischer- und Zwingerstrasse vom 10.05.1902 einschließlich der ersten Baulinienveränderung bei dem Hause mit Nr. 54 Am Plätzle vom 03.06.1903

-        Aufhebungsverfahren der Baulinienfestsetzung am Schlössle, an der Fischerstrasse und Klostersteige vom 19.05.1904 einschließlich seiner ersten Änderung Baulinienfestsetzung am Schlössle vom 30.10.1907 und der zweiten Änderung Baulinienfestsetzung für das Gebiet zwischen Fischertraße, Promenadestraße und Am Schlössle vom 01.09.1952

-        Aufhebungsverfahren der Baulinien für das Gebiet vom Freudental zur Eisenbahnbrücke vom 09.12.1907 einschließlich der ortspolizeilichen Vorschrift über die Errichtung von Gebäude auf dem Baugebiete zwischen der Boleitestrasse und der Pferdestrasse und an der Lützelburgstrasse vom 27.12.1907, der 1. Änderung Baulinien zwischen Boleiteweg, Gabelsberger- und Kotternerstrasse vom 15.04.1909, der 2. Änderung Baulinien an der Boleite vom Freudental bis zur Eisenbahnbrücke vom 08.11.1910 einschließlich der ortspolizeilichen Vorschrift zur Regelung der Bauweise auf dem Gebiete zwischen Kotternerstrasse und Lützelburg vom 27.08.1910, der 3. Änderung Abänderung bzw. Aufhebung von Baulinien beim Viehmarktplatz vom 22.07.1919, der 4. Änderung Baulinienänderung an der Boleitestrasse vom 26.08.1921, der 5. Änderung Aufhebung von Baulinien zwischen Alpenrosenstrasse und dem Viehmarktplatz vom 10.07.1922, der 6. Änderung Baulinien an der Boleite und Lützelburg – neu festzusetzende Baulinien vom 10.06.1924, 7. Änderung Baulinien an der Boleite und Lützelburg vom 16.03.1931 und 8. Baulinienänderung im Freudental vom 07.10.1940

-        Aufhebungsverfahren der Baulinienfestsetzung für den Feilberg-Hang vom 09.03.1911 einschließlich der ortspolizeilichen Vorschrift zur Regelung der Bauweise für das Volkwein’sche Baugebiet vom 11.02.1911 und der ersten Änderung Baulinienplan für das Feilberggebiet vom 22.09.1931

-        Aufhebungsverfahren des Baulinienplans zwischen Mühlgasse und Lindauerstraße vom 03.06.1865 einschließlich der ersten Änderung Baulinienplan für die von Herrn Will. Wäfsle Privatier projektierten Straßen vom März 1877 und der zweiten Änderung Baulinien zwischen Frühling- und Salzstrasse vom 31.01.1923 Aufhebungsverfahren der Baulinien für das Gebiet zwischen der Lindauer- und Reichlinstrasse vom 26.08.1927

 

gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird beschlossen.