B)   Beschluss zur Änderung des Geltungsbereichs und Billigungs- und Auslegungsbeschluss:

 

Die Erweiterung des Geltungsbereichs wird entsprechend der Planzeichnung des Stadtplanungsamtes vom 23.07.2020 beschlossen.

Der Entwurf zum Bebauungsplan „Hoefelmayr-Park / Franzosenbauer“ – 6. Änderung wird gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß Plan des Stadtplanungsamtes vom 23.07.2020 mit den textlichen Festsetzungen und dem Vorhaben und Erschließungsplan beschlossen. Die Begründung und Anlagen werden den Planunterlagen beigefügt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, folgende umweltbezogene Stellungnahmen als wesentlich einzustufen und im Rahmen der öffentlichen Auslegung auszulegen:

- Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde, April 2020

 

 

 

Anlagen:

- Präsentation

- Bebauungsplanzeichnung

- Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes

- Begründung zum Bebauungsplan

- Vorhaben und Erschließungsplan (VEP)

- Baumgutachten vom 14.09.2016

- Artschutzrechtliches Kurzgutachten vom 05.06.2020

- Fachbeitrag Artenschutz zur saP vom 10.06.2020

- Baugrundgutachten vom 13.02.2020

- Umweltbezogene Stellungnahme UNB