Sitzung: 30.07.2020 2020/SR/075
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Pers. beteiligt: 0, Anwesend: 42
Vorlage: 2020/61/891
B) Beschluss zur Änderung
des Geltungsbereichs und Billigungs- und Auslegungsbeschluss:
Die
Erweiterung des Geltungsbereichs wird entsprechend der Planzeichnung des
Stadtplanungsamtes vom 23.07.2020 beschlossen.
Der Entwurf zum Bebauungsplan „Hoefelmayr-Park
/ Franzosenbauer“ – 6. Änderung wird gebilligt und die öffentliche Auslegung
gemäß Plan des Stadtplanungsamtes vom 23.07.2020 mit den textlichen
Festsetzungen und dem Vorhaben und Erschließungsplan beschlossen. Die
Begründung und Anlagen werden den Planunterlagen beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, folgende
umweltbezogene Stellungnahmen als wesentlich einzustufen und im Rahmen der
öffentlichen Auslegung auszulegen:
- Stellungnahme der Unteren
Naturschutzbehörde, April 2020
Anlagen:
- Präsentation
- Bebauungsplanzeichnung
- Textliche Festsetzungen des
Bebauungsplanes
- Begründung zum Bebauungsplan
- Vorhaben und Erschließungsplan (VEP)
- Baumgutachten vom 14.09.2016
- Artschutzrechtliches Kurzgutachten vom
05.06.2020
- Fachbeitrag Artenschutz zur saP vom
10.06.2020
- Baugrundgutachten vom 13.02.2020
- Umweltbezogene Stellungnahme UNB