Sitzung: 28.07.2020 2020/GB/028
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5
Vorlage: 2020/61/922
Gutachten:
Das Bauvorhaben wurde am 25. September 2019
zum ersten Mal im Gestaltungsbeirat besprochen.
In der vorliegenden Fassung sind die
folgenden drei wesentlichen Punkte aus dem ersten Protokoll überarbeitet und
zur Diskussion gestellt:
-
das
neue Treppenhaus an der Giebelseite im Norden wurde in das Bauvolumen
integriert - also, der skulpturale Treppenturm ist entfallen.
-
das
Erdgeschoss ist weiterhin Parkdeck und soll mit einer gitterartigen Fassade
ausgestaltet werden mit der Absicht, dieses Gitter zu begrünen. Eine Umwidmung
der wertvollen Fläche als Büroebene ist eine Option, die mit einem gewissen
baulichen Aufwand noch möglich bleibt.
-
das
große Problem hinsichtlich der Dachgestaltung hat sich deutlich verbessert. Der
Erweiterungsbau nimmt die formalen Gestaltungelemente des bestehenden Gebäudes
auf – allerdings bleibt der Konflikt hinsichtlich der Nutzung des Dachraums,
der erzwingt, dass die klare Kontur eines einfachen Satteldachs auf beiden
Seiten aufgebrochen werden muss. Gut ist, dass in dem neuen Vorschlag die
Trauflinie wie auch die Firstlinie nicht mehr unterbrochen werden. Wie gut sich
das jetzt verformte Dach integriert, ist abhängig von Detail und einer präzisen
Bauausführung. Grundsätzlich ist die Neubaumaßnahme moderat und wirklich gut in
den Proportionen, so dass die speziellen Dachausschnitte im baulichen Umfeld
verträglich erscheinen.
Die vorliegende Planung ist in der
Konzeptphase, die Baupläne müssen noch erarbeitet werden. Zwingend ist eine
sorgfältige Ausarbeitung. Wichtig ist zur Beurteilung, dass die beiden
Alternativen im Fassadenbild für das Erdgeschoss (Garage- oder Bürofassade) zur
Genehmigung vorliegen.
Keine Wiedervorlage mehr im
Gestaltungsbeirat.