B)   Billigungs- und Auslegungsbeschluss:

 

Dem Stadtrat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Entwurf der 14. Flächennutzungsplanänderung im Bereich Riederau vom 16.06.2020 wird gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß Plan des Stadtplanungsamtes vom 23.07.2020 beschlossen. Der Umweltbericht sowie die Begründung und Anlagen werden den Planunterlagen beigefügt.

 

Die vom Stadtplanungsamt empfohlenen Stellungnahmen der Regierung von Schwaben und der Untere Naturschutzbehörde sollen als wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen öffentlich ausgelegt werden.