Sitzung: 29.05.2017 2017/GB/009
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Anwesend: 3
GUTACHTEN:
Die Einbindung des denkmalgeschützten Gebäudes in das Kaufhaus Reischmann bietet einerseits die Möglichkeit, die Verkaufsflächen des Kaufhauses um zusätzliche Angebote zu erweitern, andererseits die Chance eine Aufwertung und Belebung des öffentlichen Raumes an der Verbindung zwischen Stadtpark und Rathaus zu erzielen und wird daher begrüßt. Beide Varianten (3./4. OG) sind gut vorstellbar.
Der ergänzende Baukörper hebt sich in seiner gläsernen Gestaltung deutlich ab und gesellt sich so als eigenständiges, neues Element zu den beiden älteren Baukörpern. Die Fortsetzung des Attikabandes aus dem Baukörper der 60er Jahre wird hingegen kritisch gesehen – das Zitat aus dieser Epoche könnte entfallen zugunsten eines völlig transparenten Baukörpers. Die Führung des Tageslichtes in den Baukörper wird begrüßt – die Stärkung das Bezugs von innen nach außen, und somit die Verortung des Kaufhauses in der Stadt Kempten sind richtig und nachvollziehbar. Der Vorschlag der Architekten, den oberen Baukörper zugunsten einer größeren (und dadurch besser nutzbaren) Terrasse noch weiter zurückzunehmen verspricht eine weitere Verbesserung. Zudem könnte dann auch von oben noch hinter der Glasfassade belichtet werden, um die transparente Erscheinung des Glases zu sichern.
Wie der Sonnenschutz bei den süd- und westexponierten Fassaden gelöst wird ist nicht dargestellt. Hier solle darauf geachtet werden, dass das Fassadenbild an dieser Stelle nicht zu geschlossen wirkt. Verschiedene Varianten werden diskutiert, z. B. perforierte Lamellen senkrecht oder waagerecht. Stoffmarkisen sind nicht vorstellbar, weil sie zu geschlossen in der Wirkung bzw. zu fremd im Kontext seien. Eine Darstellung, wie dieses Thema gelöst wird, soll nochmals vorgelegt werden.
Das Dach des goldenen Fässle zum Innenhof soll geöffnet und mit einer schrägen Verglasung an den Anbau angeschlossen werden. Diese Konstruktion, die sich optisch auf das historische Gebäude stützt, ermöglicht zwar eine optimale Belichtung des historischen Dachstuhls, scheint aber in seiner Ausbildung fraglich. Zwar ist die Glasschräge in der direkten Nachbarschaft aus der Fußgängerperspektive kaum sichtbar, von weiter entfernteren Blickpunkten jedoch deutlich wahrnehmbar und unvorteilhaft. Eine respektvollere Nachbarschaft ohne „Übergriffe“ auf das historische „Fässle“ scheint angemessener.
Um eine bessere Belichtung des Dachstuhls mit Tageslicht zu erreichen ist die Ausbildung von mindestens einer zusätzlichen Gaube im Dachbereich zur Straße in Abstimmung mit den denkmalrechtlichen Belangen denkbar.
Die vorgeschlagene Bestuhlung des Platzes belebt den Ort und bietet eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass alle Rettungs- und Lieferfahrzeuge nach wie vor unbehindert sind. Die Möblierung sollte qualitativ hochwertig und dem historischen Gebäude angemessen sein, eine Begrünung mit Pflanzkübeln ist nur bei niveauvoller Bepflanzung und dauerhafter, fachkundiger Pflege eine Bereicherung.