Sitzung: 24.04.2017 2017/AUK/021
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Der Antrag auf Fällung einer Linde und eines Ahorns wird abgelehnt. Die
Bäume stehen zwar nahe am Wohngebäude, es sind jedoch keine Schäden am Gebäude
vom Antragsteller
angegeben und auch nicht äußerlich sichtbar. Der Ahorn ist stadtbildprägend.