Sitzung: 13.03.2017 2017/VA/011
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Die Eberhardstraße ist während der Sperrung der Salzstraße zur Festwoche grundsätzlich nur in Einbahnregelung von Ost nach West befahrbar. Lediglich die Durchfahrt für den Linienverkehr des ÖPNV wird während dieser Zeit in beide Richtungen gestattet.