Sitzung: 23.02.2017 2017/SR/036
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Anwesend: 37
Die Aufstellung des Bebauungsplans
„Heiligkreuz-Süd“ für den Bereich östlich der Tannachstraße, südlich und
westlich der Heiligkreuzer Straße, im Südwesten vom Friedhof und nördlich der
Flurstücke 1202/8, 1202, 1193/3 (Gemarkung Sankt Lorenz) mit dem im Lageplan
des Stadtplanungsamtes vom 16.02.2017 eingetragenen Geltungsbereichs wird
beschlossen.
Städtebauliches Ziel des Bebauungsplans ist die Festsetzung eines Reinen Wohngebietes auf den Flurstücken 1201 und 1201/14 (Gemarkung Sankt Lorenz) und die erstmalige Schaffung von Baurecht für Einfamilienhäuser zur Erweiterung des Ortsteils Heiligkreuz. Das Baurecht für die bestehenden Gebäude östlich der Tannachstraße und südlich der Heiligkreuzer Straße ist den heutigen Bedürfnissen und Ansprüchen anzupassen.