Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Anwesend: 41

BESCHLUSS:


1: Haushaltssatzung der von der Stadt Kempten (Allgäu) verwalteten Stiftungen und dem Wirtschaftsplan der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung Kempten für das Haushaltsjahr 2017.

 

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen nach Art. 20 Abs. 3 BayStG i. V. m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für das Haushaltsjahr 2017 mit folgender Fassung:

 

§ 1 Abs. 1:

Die Haushaltspläne der von der Stadt Kempten (Allgäu) verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2017 werden wie folgt festgesetzt:

 

Bezeichnung der Stiftung

 

Verwaltungs-haushalte

EUR

            Vermögens-

            haushalte

            EUR

 

- jeweils in Einnahmen und  Ausgaben -

 

Prot. Spitalstiftung

703.500

142.900

 

Kath. Waisenhausstiftung

5.102.000

                           780.400

 

Prot. Waisenhausstiftung

28.400

14.400

 

Allgem. Wohltätigkeitsstiftung

2.400

2.400

 

Prot. Wohltätigkeitsstiftung

800

800

 

Stipendienstiftung

2.800

2.500

 

Schüler-Stiftung

2.300

2.300

 

Calgeer-Stiftung

1.500

1.400

 

Merkt’sche Veteranenstiftung

10.900

5.000

 

Georg-Deuringer-Stiftung

77.000

141.000

 

Albert, Maria und Luise Wehr-Stiftung

26.200

6.100

 

Fritz und Gerti Schindele Stiftung

1.700

1.600

 

Gertraut Dinnebier-Stiftung

4.000

3.300

 

Gerd und Ulrike Seuwen Stiftung

2.800

1.100

 

Dr. Rudolf-Zorn-Stiftung

24.100

1.100

 

 

§ 1 Abs. 2:

Der Wirtschaftsplan der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung Kempten für das Geschäftsjahr 2017 wird wie folgt festgesetzt:

 

im Erfolgsplan

in den Erträgen

3.964.900

EUR

in den Aufwendungen

4.504.300

EUR

Verlust

539.400

EUR

 

im Vermögensplan

in den in den Ausgaben auf

 

2.758.300

EUR

Deckungsmittel

 

 

Eigenkapital

218.900

EUR

Zuschüsse der Stiftung                                                      

539.400

EUR

Fördermittel

0

EUR

Einnahmen aus Krediten

2.000.000

EUR

 

 

§ 2 Abs. 1:

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der o .g. Stiftungen sind nicht vorgesehen.

 

§ 2 Abs. 2:

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen nach dem Vermögensplan der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

§ 3 Abs. 1:

In den Vermögenshaushalten der Stiftungen werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.

 

§ 3 Abs. 2:

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

§ 4 Abs. 1:

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird wie folgt festgesetzt:

 

 

 

 

2017

Bezeichnung der Stiftung                   

 

 

in Tsd. EUR

 

 

-Höchstens 1/6 der veranschlagten Einnahmen im Verwaltungshaushalt -

Prot. Spitalstiftung

 

 

117,25

Kath. Waisenhausstiftung

 

 

850,30

Prot. Waisenhausstiftung

 

 

4,73

Allgem. Wohltätigkeitsstiftung

 

 

0,40

Prot. Wohltätigkeitsstiftung

 

 

0,13

Stipendienstiftung

 

 

0,46

Schüler-Stiftung

 

 

0,38

Calgeer-Stiftung

 

 

0,25

Merkt’sche Veteranenstiftung

 

 

0,82

Georg-Deuringer-Stiftung

 

 

12,83

Albert, Maria und Luise Wehr-Stiftung

 

 

4,37

Fritz und Gerti Schindele Stiftung

 

 

0,28

Gertraut Dinnebier-Stiftung

 

 

0,67

Gerd und Ulrike Seuwen Stiftung

 

 

0,47

Dr. Rudolf-Zorn-Stiftung

 

 

4,02

 

§ 4 Abs. 2:

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung Kempten wird auf 750.000 EUR festgesetzt.

 

§ 5

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft.

 

2:  Finanzplanung der von der Stadt verwalteten Stiftungen und der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung Kempten

 

Der Stadtrat beschließt die Finanzpläne der von der Stadt Kempten (Allgäu) verwalteten Stiftungen sowie den Finanzplan der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung Kempten in der vom Haupt- und Finanzausschuss begutachteten Fassung mit folgenden Abschlusszahlen für die Finanzplanungsjahre 2018 – 2020:

 

Abs. 1:

Finanzpläne der von der Stadt Kempten (Allgäu) verwalteten Stiftungen mit folgenden Abschlusszahlen für die Finanzplanungsjahre 2018 – 2020:

 

 

2018

2019

2020

Bezeichnung der Stiftung                   

in Tsd. EUR

in Tsd. EUR

in Tsd. EUR

 

- jeweils in Einnahmen und  Ausgaben -

Prot. Spitalstiftung

928,2

917,2

778,6

Kath. Waisenhausstiftung

5.640,9

7.086,4

6.463,6

Prot. Waisenhausstiftung

32,1

46,1

32,1

Allgem. Wohltätigkeitsstiftung

0,4

0,8

0,6

Prot. Wohltätigkeitsstiftung

0,2

0,6

0,4

Stipendienstiftung

0,3

0,5

0,5

Schüler-Stiftung

1,6

1,6

1,6

Calgeer-Stiftung

0,1

0,7

0,3

Merkt’sche Veteranenstiftung

15,6

0,6

15,7

Georg-Deuringer-Stiftung

129,8

123,3

120,3

Albert, Maria und Luise Wehr-Stiftung

38,9

38,9

38,9

Fritz und Gerti Schindele Stiftung

0,3

0,5

0,5

Gertraut Dinnebier-Stiftung

4,1

4,5

4,5

Gerd und Ulrike Seuwen Stiftung

3,9

3,5

3,5

Dr. Rudolf-Zorn-Stiftung

30,2

30,2

25,2

 

Der Stadtrat beschließt die Finanzplanung der von der Stadt Kempten (Allgäu) unter Kenntnisnahme, dass die Stiftungshaushalte 2017 – 2020 zwar ausgeglichen sind, der Ausgleich jedoch nur teilweise durch Entnahmen aus Rücklagemitteln erreicht werden konnte. Eine andere Ausgleichsmöglichkeit konnte im Rahmen der Haushaltplanaufstellung 2017 nicht festgestellt werden.

 

Abs. 2:

Der Finanzplan der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung Kempten mit folgenden Abschlusszahlen für die Finanzplanungsjahre 2018 - 2020:

 

 

2018

2019

2020

 

in Tsd. EUR

in Tsd. EUR

in Tsd. EUR

Ausgaben

2.818,9

790,0

700,0

Deckungsmittel (Einnahmen)

 

 

 

- Eigenkapital

218,9

240,0

250,0

- Stiftungszuschüsse

600,0

550,0

450,0

- Fremdkapital (Kredite)

2.000,0

0,0

0,0

 

 

 

 

 

 

3: Stellenpläne 2017

 

Der Stadtrat beschließt die gem. Art. 20 Abs. 3 BayStG i. V. m. Art. 64 Abs. 2 Satz 2 GO und § 2 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 6 KommHV-K aufgestellten Stellenpläne 2017 für die Beamten und tariflich Beschäftigten der von der Stadt Kempten (Allgäu) verwalteten Stiftungen und der Seniorenbetreuung Altstadt der Prot. Spitalstiftung Kempten entsprechend den Gutachten des Haupt- und Finanzausschusses in seinen haushaltsrechtlichen und personalwirtschaftlichen Teilen.