Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Anwesend: 41

BESCHLUSS:

 

1.    Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2017 mit dem Haushaltsplan der Stadt und dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“

 

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen nach Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für das Haushaltsjahr 2017 mit folgender Fassung:

 

 

§ 1

 

 

(1)      Der Haushaltsplan der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2017 wird          wie folgt festgesetzt:

 

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen

und Ausgaben auf je

 

 

 

188.196.500

 

 

 

EUR

 

im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen

und Ausgaben auf je

 

 

 

32.790.100

 

 

 

EUR

 

 

(2)         Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ für das Wirtschaftsjahr 2017 wird wie folgt festgesetzt:

 

            Erfolgsplan

 

Erträge

2.992.200

EUR

Aufwendungen

4.975.600

EUR

Betriebsergebnis (Verlust)

1.983.400

EUR

 

            Vermögensplan

 

Ausgaben

 

318.700

EUR

Deckungsmittel

 

 

Eigenmittel

 

 

Abschreibungen auf Sachanlagen

598.900

EUR

abzüglich Jahresverlust

1.983.400

EUR

Fremdmittel

 

 

Zuschuss der Stadt „Verlustausgleich“

1.384.500

EUR

Investitionszuschuss der Stadt

318.700

EUR

Fördermittel

0

EUR

Darlehensaufnahmen

0

EUR

 

 

§ 2

 

 

(1)         Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investi tionsförderungsmaßnahmen
     der Stadt Kempten (Allgäu) werden nicht festgesetzt.

(2)         Kreditaufnahmen für Investitionen des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und
     Veranstaltungsbetrieb“ sind nicht geplant.

 

 

 

§ 3

 

 

(1)     Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der        Stadt Kempten (Allgäu) wird auf 10.051.600 EUR festgesetzt.

 

(2)     Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ wird auf 1.066.100 EUR festgesetzt.

 

 

 

§ 4

 

 

         Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt      festgesetzt:

 

1.   Grundsteuer

 

 

 

1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

275 v. H.

 

 

1.2  für Grundstücke (B)

420 v. H.

 

 

 

 

2.   Gewerbesteuer

 

 

 

nach dem Gewerbeertrag

387 v. H.

 

 

 

§ 5

 

 

(1)     Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben   nach dem Haushaltsplan der Stadt Kempten (Allgäu) wird auf 30.000.000 EUR festgesetzt.

 

 

(2)     Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ wird auf 600.000 EUR festgesetzt.

 

 

 

§ 6

 

 

         Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft.