Sitzung: 26.09.2016 2016/GB/005
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5
BESCHLUSS:
In der
vorliegenden Weiterbearbeitung wurden verschiedene Themen aus der ersten
Besprechung aufgenommen. Im Westlichen handelt es sich jedoch immer noch um das
gleiche Umbau-, bzw. Gebäudekonzept. Der erste Bericht bleibt deshalb
integraler Bestandteil der Stellungnahme.
Die
wesentlichen Änderungen betreffen die Überarbeitung der Fassaden im Sinne der
korrekten Darstellung des Bestandes. Die für das bestehende Gebäude
interessante ‚Scheiben‘-Thematik ist respektiert und in das neue Konzept
aufgenommen worden. Hingegen bleiben die Verfasser und die Bauherrschaft bei
der vorgeschlagenen Ganzglasfassade. Das Werbe- und Farbkonzept wurde
angepasst. Weiter wurde das Umgebungskonzept etwas überarbeitet.
Fassaden
Der
Gestaltungsbeirat ist nach wie vor der Meinung, dass eine Ganzglasfassade eine
ausgesprochen anspruchsvoll Konstruktion auch im Städtebaulichen Konzept
bleibt. Da diese nun weiter verfolgt werden soll, bleiben in der weiteren
Bearbeitung verschiedene Hinweise zu beachten:
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Derzeit gehen die Architekten und die Bauherrschaft
davon aus, dass kein Sonnenschutz notwendig ist. Eine seltsame Vorstellung,
angesichts immer knapper werdenden Ressourcen und einer schwer zu beurteilenden
Zukunft der Energieversorgung. Deshalb sei der Hinweis erlaubt, dass falls bei
der Weiterbearbeitung trotzdem ein Sonnenschutz zum Einsatz kommt, dieser mit
äusserster Sorgfalt zu bearbeiten ist. Vor allem dann, wenn es sich nicht um
eine mehrschichtige Glasfassade handelt.
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Die Verglasung sollte in Klarglas ausgeführt werden.
Auf eine farbliche Beschichtung ist zu verzichten. Damit bleibt die Chance auf
eine gewisse, tageszeitlich unterschiedliche Plastizität und die Transparenz
des Baukörpers erhalten.
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Auf die farbliche Fassung der Gebäudeecken in
Magenta sei zu verzichten. Dem Gestaltungsbeirat ist es bewusst, dass es sich
hier nur um einen Farbauftrag
handelt, letztlich ist dieser aber oft für lange Zeit das (sinnlich) stadträumlich
prägende Element. Im vorliegenden Fall ist es unschön, dass die Farbe einer
C.I. zur architektonischen Prägung des Hauses und des Aussenraumes wird.
Hingegen sind das Anbringen des Firmen-Logos an der Fassade und allenfalls
weitere Massnahmen in der Umgebung (z.B. beim Eingang) möglich.
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Ebenfalls positiv wird zur Kenntnis genommen, dass
der Sockelbereich des Gebäudes nun nicht mehr magentafarben ist.
Aussenraum
Die
Bauherrschaft und die Architekten zeigen auf, dass das Gebäude hinter dem
grossen Baumbestand und dem dichten Unterholz kaum wahrgenommen wird. Da es
sich um Laubbäume handelt, wird sich das im Winter und Frühjahr stark verändern.
Begrüssenswert wäre außerdem ein Auslichten der Unterpflanzung, damit der
Straßenraum optisch wieder stärker zusammen mit dem Gebäude lesbar wird. Keinesfalls
sollte – wie in der Visualisierung dargestellt - eine Hecke (aus Thujen) ergänzt werden.
Im
Zwischenraum, der nach wie vor von der Parkierungsanlage geprägt ist, wurde auf
den überdachten Verbindungsweg zwischen den Bauten verzichtet. Zusammen mit
einer nun vorgesehenen Bepflanzung und zusätzlichen Wegen für die Fussgänger
scheint sich hier ein guter Ansatz aufzutun. Zu beachten ist dabei aber, dass
diese geplanten Bäume ausreichend Wurzelraum erhalten – Baumscheiben von
mindestens 2x2 m oder besser ein Baumgraben von mind. 2 m Breite und ein
durchwurzelbares Substrat von mindestens 10m³/Baum würden das gewährleisten.