Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5

BESCHLUSS:

 

In der vorliegenden Weiterbearbeitung wurden verschiedene Themen aus der ersten Besprechung aufgenommen. Im Westlichen handelt es sich jedoch immer noch um das gleiche Umbau-, bzw. Gebäudekonzept. Der erste Bericht bleibt deshalb integraler Bestandteil der Stellungnahme.

 

Die wesentlichen Änderungen betreffen die Überarbeitung der Fassaden im Sinne der korrekten Darstellung des Bestandes. Die für das bestehende Gebäude interessante ‚Scheiben‘-Thematik ist respektiert und in das neue Konzept aufgenommen worden. Hingegen bleiben die Verfasser und die Bauherrschaft bei der vorgeschlagenen Ganzglasfassade. Das Werbe- und Farbkonzept wurde angepasst. Weiter wurde das Umgebungskonzept etwas überarbeitet.

 

 

Fassaden

 

Der Gestaltungsbeirat ist nach wie vor der Meinung, dass eine Ganzglasfassade eine ausgesprochen anspruchsvoll Konstruktion auch im Städtebaulichen Konzept bleibt. Da diese nun weiter verfolgt werden soll, bleiben in der weiteren Bearbeitung verschiedene Hinweise zu beachten:

 

-          Derzeit gehen die Architekten und die Bauherrschaft davon aus, dass kein Sonnenschutz notwendig ist. Eine seltsame Vorstellung, angesichts immer knapper werdenden Ressourcen und einer schwer zu beurteilenden Zukunft der Energieversorgung. Deshalb sei der Hinweis erlaubt, dass falls bei der Weiterbearbeitung trotzdem ein Sonnenschutz zum Einsatz kommt, dieser mit äusserster Sorgfalt zu bearbeiten ist. Vor allem dann, wenn es sich nicht um eine mehrschichtige Glasfassade handelt.

-          Die Verglasung sollte in Klarglas ausgeführt werden. Auf eine farbliche Beschichtung ist zu verzichten. Damit bleibt die Chance auf eine gewisse, tageszeitlich unterschiedliche Plastizität und die Transparenz des Baukörpers erhalten.

-          Auf die farbliche Fassung der Gebäudeecken in Magenta sei zu verzichten. Dem Gestaltungsbeirat ist es bewusst, dass es sich hier nur um einen Farbauftrag handelt, letztlich ist dieser aber oft für lange Zeit das (sinnlich) stadträumlich prägende Element. Im vorliegenden Fall ist es unschön, dass die Farbe einer C.I. zur architektonischen Prägung des Hauses und des Aussenraumes wird. Hingegen sind das Anbringen des Firmen-Logos an der Fassade und allenfalls weitere Massnahmen in der Umgebung (z.B. beim Eingang) möglich.

-          Ebenfalls positiv wird zur Kenntnis genommen, dass der Sockelbereich des Gebäudes nun nicht mehr magentafarben ist.

 

 

Aussenraum

 

Die Bauherrschaft und die Architekten zeigen auf, dass das Gebäude hinter dem grossen Baumbestand und dem dichten Unterholz kaum wahrgenommen wird. Da es sich um Laubbäume handelt, wird sich das im Winter und Frühjahr stark verändern. Begrüssenswert wäre außerdem ein Auslichten der Unterpflanzung, damit der Straßenraum optisch wieder stärker zusammen mit dem Gebäude lesbar wird. Keinesfalls sollte – wie in der Visualisierung dargestellt -  eine Hecke (aus Thujen) ergänzt werden.

 

Im Zwischenraum, der nach wie vor von der Parkierungsanlage geprägt ist, wurde auf den überdachten Verbindungsweg zwischen den Bauten verzichtet. Zusammen mit einer nun vorgesehenen Bepflanzung und zusätzlichen Wegen für die Fussgänger scheint sich hier ein guter Ansatz aufzutun. Zu beachten ist dabei aber, dass diese geplanten Bäume ausreichend Wurzelraum erhalten – Baumscheiben von mindestens 2x2 m oder besser ein Baumgraben von mind. 2 m Breite und ein durchwurzelbares Substrat von mindestens 10m³/Baum würden das gewährleisten.