Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt die „Energieleitlinie Kempten 2016“ als Grundlage verbindlich bei allen Hochbaumaßnahmen anzuwenden.

Die Dienstanweisung für die Planung und den Betrieb energieverbrauchender Einrichtungen in städtischen Gebäuden (Energieleitlinie) wird

mit der Energieleitlinie Kempten 2016 aktualisiert.

Bei Änderungen der Rahmenbedingungen ist die Energieleitlinie fortzuschreiben.

 

 

 

Anlagen:

Energieleitlinie 2016 – Teil 1 Planungsvorgaben

Energieleitlinie 2016 – Teil 2 Betrieb von haustechnischen Anlagen

Energieleitlinie 2016 – Teil 3 Verhaltensregeln für Nutzer