Beschluss:
Der Fällung einer Fichte auf dem Grundstück Heggener
Str. 17 (Baum Nr. 5) und einer Kiefer (Baum Nr. 3) auf dem Grundstück Heggener
Str. 13 wird zugestimmt. Die Fällung einer Weißtanne (Baum Nr. 2)und einer
Douglasie (Baum Nr. 4) auf dem Grundstück Heggener Str. 13 wird abgelehnt. Es
sind jeweils auf den Grundstücken ein einheimischer Laubbaum nach zu pflanzen.