Beschluss:
Dem Antrag auf Fällung eines Ahorns auf dem
Grundstück Schleihenweiher 20 wird zugestimmt, da dieser nicht stadt- oder
ortsbildprägend ist.
Beschluss:
Dem Antrag auf Fällung eines Ahorns auf dem
Grundstück Schleihenweiher 20 wird zugestimmt, da dieser nicht stadt- oder
ortsbildprägend ist.