Beschluss:
Dem Antrag auf Fällung einer Esche auf dem
Grundstück Bleicheröschstr. 4 wird nicht zugestimmt.
Gegebenenfalls sind nach vorheriger Absprache mit
dem Umweltamt zwei kurze Gräben im
Randbereich des Wurzelbereiches der Esche anzulegen, um das Ausmaß einer
Kanalsanierung bestimmen zu können. Sollte sich dabei herausstellen, dass keine
Sanierungsmethode angewendet werden kann, bei der die Esche erhalten werden
könnte, wird das Umweltamt ermächtigt eine Fällgenehmigung zu erteilen..