Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Fällung einer Esche auf dem Grundstück Bleicheröschstr. 4 wird nicht zugestimmt.

Gegebenenfalls sind nach vorheriger Absprache mit dem Umweltamt zwei  kurze Gräben im Randbereich des Wurzelbereiches der Esche anzulegen, um das Ausmaß einer Kanalsanierung bestimmen zu können. Sollte sich dabei herausstellen, dass keine Sanierungsmethode angewendet werden kann, bei der die Esche erhalten werden könnte, wird das Umweltamt ermächtigt eine Fällgenehmigung zu erteilen..