Anfrage UB/ödp zum Hochwasserschutz Bachtelbachverrohrung:

 

è  Siehe Anlage

 

Referent Koemstedt antwortet darauf:

 

1.    Wann ist das Ende der Verkehrsbehinderungen absehbar?

 

Der vertraglich vereinbarte Fertigstellungstermin ist am 31.05.2016. Der tatsächliche Fertigstellungstermin wird voraussichtlich am 10.06.2016 sein, d. h. eineinhalb Wochen später. Obwohl es zu Beginn der Bauarbeiten zu nicht vorhersehbaren Verzögerungen durch die Beseitigung von vorhandenen Kampfmitteln kam, kann die angekündigte Bauzeit daher weitestgehend eingehalten werden.

 

Die Lenzfrieder Straße bleibt bis zum Fertigstellungstermin komplett gesperrt. Die Füssener Straße wird bis dahin zum Teil einspurig geführt. Grund dafür sind Pflasterarbeiten an der Mittelinsel sowie Verlegearbeiten an einer Gasleitung.

 

2.    Es werden Mehrkosten für die Bachtelbachverrohrung bis zu 4 Mio. Euro befürchtet.

 

Im Haushalt sind für das Projekt Gesamtkosten in Höhe von 3,2 Mio. Euro veranschlagt und somit auch öffentlich diskutiert.

2014 – Vorplanung                                                                       50.000 Euro

2015 – Planung und Bau (Abschnitt I)                                          1.500.000 Euro

2016 – Bau (Abschnitt II)                                                          1.650.000 Euro

 

Die reinen Baukosten für die Bachtelbachverrohrung wurden in der Sitzung des Planungs- und Bauausschusses vom 10.03.2015 in Höhe von 2.500.000 Euro angegeben. Zusätzlich wurden Kosten für die Straßenbauarbeiten und deren Entwässerungseinrichtungen in Höhe von 250.000 Euro sowie Baunebenkosten in Höhe von 450.000 Euro genannt. Somit werden die im Haushalt veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 3,2 Mio. Euro eingehalten. Die tatsächlichen Kosten werden nach aktueller Berechnung nicht überschritten. Das Projekt liegt daher im Kostenrahmen.

 

Die Projekte Bachtelmühlsiedlung und Bachtelmühle mit Vergrößerung der Durchlässe stehen nicht im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme. Die Projekte hierfür sind erst in diesem Jahr im Haushalt enthalten. Die Planungen dazu laufen gerade erst an.

 

3.    Der Freistaat Bayern beteiligt sich bei der Förderung der Maßnahme nur mit 221.000 Euro. Sind noch weitere Förderungen zu erwarten?

 

Für die Erneuerung der vorhandenen Verrohrung gibt es nach den Förderrichtlinien keine Bezuschussung. Lediglich die Vergrößerung des Hochwasserabflusses ist dabei förderfähig. Der förderfähige Differenzbetrag wurde fiktiv hochgerechnet und ergibt somit eine maximale Bezuschussung in Höhe von 221.000 Euro. Wie bereits in mehreren Sitzungen erläutert, ist die vorhandene Verrohrung nicht mehr zu sanieren und muss deshalb erneuert werden. Zusammen mit dem größeren Querschnitt wird somit auch der Hochwasserabfluss künftig gewährleistet.

 

4.    Wäre nicht ein Retentionsraum im Oberlauf als natürliches Staubecken im Bereich Bachtelweiher oder Schumacherring wirtschaftlicher gewesen?

 

Die Untersuchungen einer Retention wurden durch verschiedene Gutachten mehrfach überprüft und in den Sitzungen des Planungs- und Bauausschusses am 29.07.2014 und 10.03.2015 sowie im Stadtrat auf Anfrage von Herrn Dr. Jedelhauser am 10.04.2014 erläutert. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass eine Retention im Oberlauf weder das Fassungsvermögen noch die gewünschte Reduzierung im Hochwasserabfluss im Unterlauf mit sich bringt. Dies wurde hydraulisch durch eine 2D-Abflussberechnung untersucht und nachgerechnet. Dies hängt auch mit dem Einzugsgebiet zwischen Schumacherring und Iller zusammen. Hier haben wir ein relativ großes Einzugsgebiet, das bei einem anfallenden Bemessungsregen und einer schnelleren Fließzeit zu einem hohen Abfluss von ca. 9,2 m³/sec. führt. Darin eingerechnet ist auch eine Abflussvergrößerung von 15 % durch den Klimawandel. Die Bemessungsgrundlage für die ausgeführte neue Verrohrung ohne Retentionsraum bzw. Rückhalteeinrichtung im Oberlauf beträgt 10,5 m³/sec.

Die Erneuerung der Bachtelbachverrohrung mit einem Bemessungsabfluss von 9,3 m³/sec sowie die Einrichtung einer dann zusätzlich notwendigen Hochwasserrückhalteanlage im Bereich Bachtelweiher oder östlich des Schumacherrings wäre teurer und somit unwirtschaftlich.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass weder die Bauzeit noch die Gesamtkosten beim Projekt Bachtelbachverrohrung überschritten werden. Die notwendigen Abflussberechnungen wurden hydraulisch nachgewiesen und die wirtschaftlichste Lösung vorgeschlagen und umgesetzt. Die Förderungen wurden intensiv diskutiert und maximal ausgeschöpft.

 

 

Stadtrat Hagenmaier stellt klar, er sei in der Zeitung zitiert worden, obwohl er sich aktuell gar nicht dazu geäußert habe. Aber er fühle sich auch falsch zitiert. Wenn man es liest, könnte man zu der Meinung kommen, dass er der Verwaltung vorwerfe, dass sie zu wenig getan habe. Genau das Gegenteil sei der Fall. Er weiß, dass Herr Wiedemann, Leiter Amt für Tiefbau und Verkehr, sich bemüht habe und ein eigenes Berechnungsmodell aufgebaut habe, aus dem klar hervorgehe, dass der Freistaat hier mehr tun könnte, als er getan habe. Er war persönlich auch mit eingeschaltet und habe sich im staatlichen Bauamt bemüht. Auch auf der politischen Schiene bemühte man sich sehr, aber die oberste Baubehörde war nicht bereit, das anzuerkennen. Der Gedanke von Herr Wiedemann sei nämlich genau richtig, es nütze nichts, wenn man nur das kurze Stück Füssener Straße betrachtet. Hydraulisch sei das Ganze eine Einheit und man müsse Druckhöhe erreichen, um überhaupt in die Iller hineinzukommen. Also nur mit einem kurzen Bauwerk, das das staatliche Bauamt gefördert hätte, wäre überhaupt nichts zu erreichen gewesen. Entweder baue man dies in der vollen Druckhöhe auf und dann muss man es aber auch in diesem Verhältnis mit einander teilen, oder man lässt es. Aber diese Förderung, die man bekomme, sei entschieden zu wenig.

 

Stadtrat Dr. Jedelhauser bittet um Auskunft, wie die Gesamtkosten sein werden. Die Maßnahme umfasse die Unterquerung, die erweitert werden muss von der Bachtelmühlstraße, und den Eingang zur Bachtelmühle und die hydraulischen Maßnahmen, die ja ziemlich abgeschlossen sind.

 

Referent Koemstedt antwortet, die Maßnahme mit 3,2 Mio. EUR sei nur der Bereich direkt entlang der Lenzfrieder Straße. Die weiteren Maßnahmen, Bachtelmühle und Bachtelmühlsiedlung, seien separate Maßnahmen, die auch in separaten Haushaltsstellen mitgeplant seien. Das war von Anfang an Stand der Dinge. Vielleicht könne Herr Wiedemann dazu mehr sagen.

 

Amtsleiter Wiedemann legt dar, dass ein Ingenieur es natürlich lieber hätte, wenn er ein Regenrückhaltebecken hätte bauen können. Denn ein Ingenieur sieht auch gern, was er baut. Aber hydraulisch sei es einfach nicht notwendig. Deshalb müssen die 3,2 Mio. EUR für das Gesamtpaket hier im Untergrund vergraben werden. Das sei leider so. Die weiteren Maßnahmen haben wir auch mehrfach im Haushalt angemeldet. Das ist das Projekt in der Bachtelmühlsiedlung und auch in der Bachtelmühle, und das seien zwei Durchlässe, die unabhängig davon auch noch erweitert werden. Das habe man auch im Haupt- und Finanzausschuss und auch in verschiedenen Sitzungen des Verkehrs- und Planungs- und Bauausschusses vorgestellt.

 

Anfrage Stadtrat Hitscherich zur Fasshalle vom 12. April 2016:

 

Referent Koemstedt trägt vor:

 

„Stadtrat Hitscherich fragte an, was es damit auf sich habe, dass bei der Fasshalle, neben dem erfolgten Abbruch des Kopfbaus, nun auch große Teile des Daches der Fasshalle abgebaut wurden. Es sieht fast nach einem Gesamtabbruch des Gebäudes aus. An der Fasshalle sind aber auch entsprechende Maßnahmen des Denkmalschutzes gelaufen.

 

Dazu ist zu sagen, das, was dort heute zu sehen ist, entspricht absolut dem Bauantrag und der Genehmigung  und geht mit den Maßnahmen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege und damit auch mit dem Denkmalschutz einher. Es gab in der Dachkonstruktion bei den Dachbindern, bei den Holzteilen, große Schädigungen, die nicht bei laufender Bauarbeit und vor Ort bearbeitet werden können. So ist es vollkommen in Ordnung, dass die Binder und die Dachkonstruktion abgebaut wurden. Die Binder werden denkmalgerecht saniert und später wieder komplett aufgebaut und insofern sind die Maßnahmen, die dort durchgeführt wurden, in Einklang mit dem Denkmalschutz und entsprechend der Baugenehmigung und auch abgestimmt. Es sind nicht Maßnahmen, die im Nachhinein zu irgendeinem Teilabbau oder Abriss erhaltenswerter oder denkmalgeschützter Bausubstanz beitragen. Ganz im Gegenteil, es dient dazu, den denkmalgerechten Zustand für die Zukunft der Fasshalle auch wieder herstellen zu können. Es sieht aber, wenn man vorbeifährt, optisch derzeit ganz anders aus.“

 

Stadtrat Hitscherich erklärt, ihm gehe es nicht darum, dass das Dach abgebaut wurde. Das sei festgelegt gewesen. Es gehe darum, dass ein großes Stück nach diesem Kopfbau auch komplett abgerissen ist. Er findet es nicht fair, man war dort vor Ort mit dem Gestaltungsbeirat. Damals hat es geheißen, es werde nur der Kopfbau abgerissen und jetzt sei es eben viel mehr. Das findet er schade, dass man das bei einem Ortsbesuch nicht deutlicher sagt. Das wussten ja auch die hauptamtlichen Mitglieder des Gestaltungsbeirates nicht.

 

Stadtrat Platz führt aus, er kenne die Fasshalle sehr gut. Die Seitenteile der alten Fasshalle seien stehengeblieben, bis zu dem Teil, wo der Kopfbau beginnt. Und bei dem Teil, der innen herausgenommen wurde, handle es sich um Betonteile, die nachträglich eingebaut und nun wieder herausgenommen wurden. Das sei vollkommen korrekt.

 

Die Schilderung von Stadtrat Platz sei hilfreich, so Stadtrat Hitscherich. Aber warum habe man das nicht schon bei der Ortsbesichtigung erklärt?

 

Stadtrat Oberdörfer betont, dass mit dem Planungs- und Bauausschuss auch eine Begehung stattgefunden habe. Da habe man vorgestellt, dass diese Binder alle abgebaut werden. Und da wurde auch gesagt, dass diese Innenteile wegkommen.