Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

 

 

Optimierung der Arbeitsorganisation:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, geeignet erscheinende Arbeitsprozesse zu verbessern, mit einem adäquaten Controlling zu begleiten und nachhaltig zu steuern. Die Optimierung von Arbeitsprozessen ist als Daueraufgabe zu verstehen und muss daher im Fortgang weitere Aufgaben mit einbeziehen.

Fortlaufende, regelmäßige Aufgabenkritik ist ebenso konsequent fortzusetzen wie anforderungsgerechte Anpassungen der Ämterstrukturen sowie der Betriebsformen.

 

 

 

Grundsteuer:

 

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden ab 01.01.2017 wie folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)    275 v. H.

b) für Grundstücke (B)                                             420 v. H.

 

 

 

Hundesteuer:

 

Die Steuersätze i.S.d. § 7 der Hundesteuersatzung der Stadt Kempten (Allgäu) werden ab 01.01.2017 wie folgt festgesetzt:

 

a) für die Haltung des ersten Hundes                           70 EUR

b) für jede weitere Hundehaltung                               100 EUR

 

 

 

 

Straßenausbaubeiträge:

 

 

Die Straßenausbaubeitragssatzung wird hinsichtlich der Gebührensätze ab 01.01.2017 so geändert, dass sie grundsätzlich dem Mittelwert zwischen den aktuell geltenden Gebühren-

sätzen und denen der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages entsprechen. Die sonstigen Änderungen sind gemäß der dargestellten Präsentation umzusetzen.

Die konkreten Gebührensätze hierzu sind von der Verwaltung noch auszuarbeiten.

 

 

 

 

Sondernutzungen:

 

 

Das Gebührenverzeichnis der Satzung über die Sondernutzungen in der Stadt Kempten (Allgäu) (Sondernutzungssatzung) wird ab 01.01.2017 wie folgt geändert:

 

 

Gebührenverzeichnis Nr.

Überschrift

Gebührenrahmen bisher

Gebührenrahmen neu

1 a)

Gerüste, soweit sie nicht der Fassadenerneuerung oder der Gebäudeinstand-setzung dienen, Bau-zäune, Baumaschinen,

Lagerung von Baumaterialien

0,50 € - 1,50 €

Mindestgebühr 10,00 €

(für jede angefangenen 10m² pro Tag)

0,50 € - 3,00 €

Mindestgebühr 10,00 €

1 b)

Aufgrabungen auf öffentlichen Straßen nach Lage im Stadtgebiet und Aufgrabungsumfang sowie Aufgrabungszeitraum

1,00 – 2,00 €

Mindestgebühr 10,00 €

(je angefangenem m² und Tag)

1,50 – 2,50 €

Mindestgebühr 20,00 €

10

Warenauslagen

0,80 € - 3,00 €

(pro angefangene Woche und m²)

0,80 € - 4,00 €

18

Vorübergehende Aufstellung eines Warenausspielungsstandes oder Informationsstandes für gemeinnützige Zwecke

5,00 € - 20,00 €

(je Tag)

10,00 € - 40,00 €

20

Aufstellung von Plakatständern

1,00 € - 7,00 €

(je angefangene Woche

und je Plakatständer)

2,00 € - 10,00 €

21

Aufstellung von Schuttmulden

5,00 €

(je Tag und Mulde)

5,00 € - 10,00 €

 

 

Die Sondernutzungsgebühren hinsichtlich der baulichen Anlagen werden um ca. 20 % erhöht. Die konkreten Gebührensätze hierzu sind von der Verwaltung noch auszuarbeiten.


 

11:0

 

Winterdienst:

 

 

Durch organisatorische Veränderungen im Winterdienst ist die Bereitstellung von Streugut vor Ort nicht mehr flächendenkend erforderlich. Aus diesem Grunde werden ab der kommenden Winterdienstsaison 2016/2017 die Holzstreukisten nicht mehr aufgestellt. Die Kunststoffstreubehälter werden nur noch an wichtigen Stellen (Treppen und Steilstücke von Wegen)  im Stadtgebiet aufgestellt. Die freiwillige Bereitstellung von Streugut für die Bürger wird über die Wertstoffhöfe organisiert.

 

 

 

 

 

 

 

Parkplätze und -gebühren:

 

 

Bei den Parkplätzen und -gebühren werden ab 01.01.2017  folgende Änderungen festgesetzt:

 

1.  Ausweisung weiterer gebührenpflichtiger Kurzzeitparkplätze in der Innenstadt an folgenden Straßen:

 

Alpenrosenstraße

Alpenstraße

Herrenstraße

Jägerstraße

Königstraße

Sandstraße

 

2.  Ausweisung weiterer gebührenpflichtiger Dauerparkplätze in der Innenstadt an folgenden Plätzen/Straßen:

 

Bahnhofsvorplatz

Wiesstraße Süd

Allgäuhalle

Illerdamm

Rottachstraße Feuerwehrhof

Alpenstraße Höhe Fernmeldeamt

 

3.  Die gebührenpflichtigen Parkzeiten werden an die allgemeine Entwicklung angepasst, weshalb künftig eine Gebührenpflicht von Montag  - Samstag, von 9 – 19 h ausgewiesen wird.

 

4.  Erhöhung der Parkgebühren für Kurzzeitparkplätze und Dauerparkplätze:

 

Die Parkgebührenordnung wird dahingehend geändert, dass für eine halbe Stunde statt der bisherigen 0,25 Euro zukünftig 0,50 Euro Gebühren zu entrichten sind. Bei den Dauerparkplätzen bleibt die Gebühr für ein Tagesticket unverändert bei 3 Euro und die erste halbe Stunde weiterhin frei. Lediglich am Bahnhofsvorplatz sowie in der Wiesstraße Süd werden für das Tagesticket 1,70 Euro Gebühren erhoben. Dort ist die erste halbe Stunde ebenfalls frei.

 

Bei den Dauerparkplätzen wird zusätzlich zu den Dauerparkscheinen (Monats-, Halbjahres- und Jahresticket) ein 4-Monatsticket für 120 EUR angeboten.

 

 

 

 

 

Gutachten :

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung anhand der vorliegenden Listen über die einzelnen Konsolidierungspotentiale zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat, den Ergebnissen des Beirates zur Haushalts-konsolidierung mit den dargestellten Maßgaben zuzustimmen.