Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5

GUTACHTEN:

 

Das bestehende, dreistöckige Mansardhaus besitzt eine klare, rhythmische Struktur, die Fassaden und Mansarde prägt. Zusammen mit dem benachbarten, niedrigen Pavillonbau und dem zurückliegenden Garten bildet es ein in sich ausgewogenes, charmantes Ensemble. Es ist geplant, im zweiten Obergeschoss neue Arbeitsräume und darüber in der Mansarde eine Wohnung einzubauen. Um die Zimmerflächen zu vergrößern sind auf beiden Längsseiten Erweiterungen im Bereich der Mansarde geplant. Weiter sollen mit einem Dachaufbau im Sinne einer Altane die Dachterrasse besser erschlossen und als dritte Maßnahme an der Gartenfassade Balkone angebaut und der bestehende Wintergarten erweitert werden. Insgesamt wird das heute klare und in sich stringente Haus durch die Vielzahl der Eingriffe nachhaltig verunklärt.

 

Die geplante Altane auf dem Flachdach ist denkbar, wenn sie aus dem Dach heraus entwickelt wird. Die Materialisierung und architektonische Form sind auf das Dach abzustimmen. Besonders die Kante des flachen Dachteiles der Mansarde ist zu beachten und zu erhalten. Dachaufbau und Geländer müssen als Ganzes gedacht und erarbeitet werden, dabei ist die filigrane Struktur des bestehenden Geländers als Maßgabe heranzuziehen.

 

Die im vorliegenden Entwurf geplanten Balkone können weder konstruktiv noch architektonisch überzeugen. Lage und Proportionen sind zu prüfen. Die Eingriffe in die Mansarddachbereiche sind in der vorgeschlagenen Form nicht machbar und sollten unterbleiben. Auf Ebene der Mansarde sind weder Balkone, Dacheinschnitte oder Wiederkehre verträglich. Die Mansardwohnung sollte als Freiraum die Dachterrasse nutzen, deren Zugänglichkeit durch Aufzug und Treppe verbessert wird.

Auch die beiden seitlichen Ausbauten im Bereich der Mansarde sind nicht denkbar. Die geplanten Eingriffe unterlaufen nicht nur die intakte architektonisch Erscheinung der Baute, sondern sind im Verhältnis zum vorgesehenen Raumgewinn wirtschaftlich kaum vertretbar. Auch ist der zu erwartende Mehrwert für die Wohnqualität, im Gegensatz zu den anderen geplanten Eingriffen, nicht ersichtlich.

 

Der Wintergarten in der vorgeschlagenen architektonischen Umsetzung darf keinesfalls bis an die Straßenfassade reichen. Im Sinne der klaren Form des Bestandes sollten Wintergarten und Terrassen/Balkone in einem Bauteil zusammengefasst werden.

 

Auch wenn das Haus nicht geschützt ist, bleibt abschließend zu erwähnen, dass das bestehende Gebäude in der heutigen Form einen großen architektonischen Wert besitzt. Deshalb ist bei den anstehenden baulichen Eingriffen eine entsprechende handwerkliche Sorgfalt in der Umsetzung angezeigt, damit der Charme des Hauses, des Ensembles und letztlich des Ortes erhalten bliebt.