TOP Ö 3: Vierte Änderung des Flächennutzungsplans Sportpark Aybühlweg im Bereich beidseits des Aybühlwegs, südöstlich der Rottach, südlich der Stadtbadstraße und nördlich der Wohnbebauung an der Biberacher Straße, Leutkircher Straße und Zölchstraße
Auflageder Regierung bei der Genehmigung der Planung