Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Anwesend: 41

Beschluss :

 

 

1: Haushaltssatzung der von der Stadt Kempten (Allgäu) verwalteten Stiftungen und dem Wirtschaftsplan der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung Kempten für das Haushaltsjahr 2016.

 

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen nach Art. 20 Abs. 3 BayStG i. V. m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für das Haushaltsjahr 2016 mit folgender Fassung:

 

§ 1 Abs. 1:

Die Haushaltspläne der von der Stadt Kempten (Allgäu) verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2016 werden wie folgt festgesetzt:

 

Bezeichnung der Stiftung

 

Verwaltungs-haushalte

EUR

            Vermögens-

            haushalte

            EUR

 

- jeweils in Einnahmen und  Ausgaben -

 

Prot. Spitalstiftung

739.400

243.000

 

Kath. Waisenhausstiftung

6.006.100

601.200

 

Prot. Waisenhausstiftung

29.500

2.200

 

Allgem. Wohltätigkeitsstiftung

2.400

1.900

 

Prot. Wohltätigkeitsstiftung

800

800

 

Stipendienstiftung

4.500

2.200

 

Schüler-Stiftung

2.500

2.100

 

Calgeer-Stiftung

1.600

1.200

 

Merkt’sche Veteranenstiftung

13.900

7.700

 

Georg-Deuringer-Stiftung

69.400

176.000

 

Albert, Maria und Luise Wehr-Stiftung

26.300

7.600

 

Fritz und Gerti Schindele Stiftung

600

500

 

Gertraut Dinnebier-Stiftung

4.200

3.100

 

Dr. Rudolf-Zorn-Stiftung

36.500

2.300

 

 

§ 1 Abs. 2:

Der Wirtschaftsplan der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung Kempten für das Geschäftsjahr 2016 wird wie folgt festgesetzt:

 

im Erfolgsplan

in den Erträgen

4.178.200

EUR

in den Aufwendungen

4.500.000

EUR

Verlust

321.800

EUR

 

im Vermögensplan

in den in den Ausgaben auf

 

728.500

EUR

Deckungsmittel

 

 

Eigenkapital

225.600

EUR

Zuschüsse der Stiftung                                                      

321.800

EUR

Fördermittel

0

EUR

Einnahmen aus Krediten

181.100

EUR

 

 

 

§ 2 Abs. 1:

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der o .g. Stiftungen sind nicht vorgesehen.

 

§ 2 Abs. 2:

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen nach dem Vermögensplan der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung wird auf 181.100 EUR festgesetzt.

 

§ 3 Abs. 1:

In den Vermögenshaushalten der Stiftungen werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.

 

§ 3 Abs. 2:

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung wird auf 3.900.000 EUR festgesetzt.

 

§ 4 Abs. 1:

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird wie folgt festgesetzt:

 

 

 

 

2016

Bezeichnung der Stiftung                   

 

 

in Tsd. EUR

 

 

-Höchstens 1/6 der veranschlagten Einnahmen im Verwaltungshaushalt -

Prot. Spitalstiftung

 

 

12,3

Kath. Waisenhausstiftung

 

 

500,0

Prot. Waisenhausstiftung

 

 

4,9

Allgem. Wohltätigkeitsstiftung

 

 

0,4

Prot. Wohltätigkeitsstiftung

 

 

0,1

Stipendienstiftung

 

 

0,7

Schüler-Stiftung

 

 

0,4

Calgeer-Stiftung

 

 

0,2

Merkt’sche Veteranenstiftung

 

 

2,3

Georg-Deuringer-Stiftung

 

 

11,5

Albert, Maria und Luise Wehr-Stiftung

 

 

4,3

Fritz und Gerti Schindele Stiftung

 

 

0,1

Gertraut Dinnebier-Stiftung

 

 

0,7

Dr. Rudolf-Zorn-Stiftung

 

 

6,0

 

§ 4 Abs. 2:

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung Kempten wird auf 500.000 EUR festgesetzt.

 

§ 5

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft.

 

2:  Finanzplanung der von der Stadt verwalteten Stiftungen und der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung Kempten

 

Der Stadtrat beschließt die Finanzpläne der von der Stadt Kempten (Allgäu) verwalteten Stiftungen sowie den Finanzplan der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung Kemtpen in der vom Haupt- und Finanzausschuss begutachteten Fassung mit folgenden Abschlusszahlen für die Finanzplanungsjahre 2017 – 2019:

 

Abs. 1:

Finanzpläne der von der Stadt Kempten (Allgäu) verwalteten Stiftungen mit folgenden Abschlusszahlen für die Finanzplanungsjahre 2017 – 2019:

 

 

2017

2018

2019

Bezeichnung der Stiftung                   

in Tsd. EUR

in Tsd. EUR

in Tsd. EUR

 

- jeweils in Einnahmen und  Ausgaben -

Prot. Spitalstiftung

1.036,0

1.330,4

923,9

Kath. Waisenhausstiftung

6.706,3

6.925,3

6.491,6

Prot. Waisenhausstiftung

33,8

33,8

33,8

Allgem. Wohltätigkeitsstiftung

0,6

0,6

0,6

Prot. Wohltätigkeitsstiftung

0,4

0,4

0,4

Stipendienstiftung

2,5

2,5

2,7

Schüler-Stiftung

1,4

1,2

1,2

Calgeer-Stiftung

0,5

0,5

0,5

Merkt’sche Veteranenstiftung

14,4

14,4

14,4

Georg-Deuringer-Stiftung

112,6

111,3

110,3

Albert, Maria und Luise Wehr-Stiftung

32,4

32,4

37,6

Fritz und Gerti Schindele Stiftung

0,5

0,5

0,5

Gertraut Dinnebier-Stiftung

6,8

6,8

6,8

Dr. Rudolf-Zorn-Stiftung

40,9

40,9

40,9

 

Der Stadtrat beschließt die Finanzplanung der von der Stadt Kempten (Allgäu) unter Kenntnisnahme, dass die Stiftungshaushalte 2016 – 2019 zwar ausgeglichen sind, der Ausgleich jedoch nur teilweise durch Entnahmen aus der Rücklagemitteln erreicht werden konnte. Eine andere Ausgleichsmöglichkeit konnte im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung nicht festgestellt werden.

 

Abs. 2:

Der Finanzplan der Seniorenbetreuung Altstadt der Protestantischen Spitalstiftung Kempten mit folgenden Abschlusszahlen für die Finanzplanungsjahre 2017 - 2019:

 

 

2017

2018

2019

 

in Tsd. EUR

in Tsd. EUR

in Tsd. EUR

Ausgaben

2.555,7

2.860,7

842,7

Deckungsmittel (Einnahmen)

 

 

 

- Eigenkapital

225,6

225,6

242,7

- Stiftungszuschüsse

650,0

800,0

600,0

- Fremdkapital (Kredite)

1.680,1

1.835,0

0,0

 

 

 

 

 

 

3: Stellenpläne 2016

 

Der Stadtrat beschließt die gem. Art. 20 Abs. 3 BayStG i. V. m. Art. 64 Abs. 2 Satz 2 GO und § 2 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 6 KommHV-K aufgestellten Stellenpläne 2016 für die Beamten und tariflich Beschäftigten der von der Stadt Kempten (Allgäu) verwalteten Stiftungen und der Seniorenbetreuung Altstadt der Prot. Spitalstiftung Kempten entsprechend den Gutachten des Haupt- und Finanzausschusses in seinen haushaltsrechtlichen und personalwirtschaftlichen Teilen