Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 2, Anwesend: 41

Beschluss:

 

 

1.    Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2016 mit dem Haushaltsplan der Stadt und dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“

 

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen nach Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für das Haushaltsjahr 2016 mit folgender Fassung:

 

 

§ 1

 

 

(1)     Der Haushaltsplan der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2016 wird        wie folgt festgesetzt:

 

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen

und Ausgaben auf je

 

 

 

175.758.400

 

 

 

EUR

 

im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen

und Ausgaben auf je

 

 

 

31.155.300

 

 

 

EUR

 

 

(2)         Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ für das Wirtschaftsjahr 2016 wird wie folgt festgesetzt:

 

            Erfolgsplan

 

Erträge

2.821.600

EUR

Aufwendungen

4.813.300

EUR

Betriebsergebnis (Verlust)

1.991.700

EUR

 

            Vermögensplan

 

Ausgaben

 

173.200

EUR

Deckungsmittel

 

 

Eigenmittel

 

 

Abschreibungen auf Sachanlagen

556.800

EUR

abzüglich Jahresverlust

1.991.700

EUR

Fremdmittel

 

 

Zuschuss der Stadt „Verlustausgleich“

1.434.900

EUR

Investitionszuschuss der Stadt

173.200

EUR

Fördermittel

0

EUR

Darlehensaufnahmen

0

EUR

 

 

 

§ 2

 

 

(1)         Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investi tionsförderungsmaßnahmen
     der Stadt Kempten (Allgäu) werden nicht festgesetzt.

(2)         Kreditaufnahmen für Investitionen des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und
     Veranstaltungsbetrieb“ sind nicht geplant.

 

 

 

§ 3

 

 

(1)     Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der     Stadt Kempten (Allgäu) wird auf 14.210.000 EUR festgesetzt.

 

(2)     Im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.

 

 

 

§ 4

 

 

         Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt   festgesetzt:

 

1.   Grundsteuer

 

 

 

1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

250 v. H.

 

 

1.2  für Grundstücke (B)

380 v. H.

 

 

 

 

2.   Gewerbesteuer

 

 

 

nach dem Gewerbeertrag

387 v. H.

 

 

 

§ 5

 

 

(1)     Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Stadt Kempten (Allgäu) wird auf 20.000.000 EUR festgesetzt.

 

 

(2)     Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ wird auf 300.000 EUR festgesetzt.

 

 

 

§ 6

 

 

         Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft.