Sitzung: 21.01.2016 2016/SR/023
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 2, Anwesend: 41
Beschluss:
1.
Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu)
für das Haushaltsjahr 2016 mit dem Haushaltsplan der Stadt und dem
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung
samt ihren Anlagen nach Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern (GO) für das Haushaltsjahr 2016 mit folgender Fassung:
§ 1
(1) Der Haushaltsplan der
Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2016 wird wie folgt festgesetzt:
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf je |
175.758.400 |
EUR |
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf je |
31.155.300 |
EUR |
(2)
Der
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“
für das Wirtschaftsjahr 2016 wird wie folgt festgesetzt:
Erfolgsplan
Erträge
|
2.821.600 |
EUR |
Aufwendungen |
4.813.300 |
EUR |
Betriebsergebnis
(Verlust) |
1.991.700 |
EUR |
Vermögensplan
Ausgaben |
173.200 |
EUR |
Deckungsmittel
|
|
|
Eigenmittel |
|
|
Abschreibungen
auf Sachanlagen |
556.800 |
EUR |
abzüglich
Jahresverlust |
1.991.700 |
EUR |
Fremdmittel |
|
|
Zuschuss
der Stadt „Verlustausgleich“ |
1.434.900 |
EUR |
Investitionszuschuss
der Stadt |
173.200 |
EUR |
Fördermittel |
0 |
EUR |
Darlehensaufnahmen |
0 |
EUR |
§ 2
(1)
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und
Investi tionsförderungsmaßnahmen
der Stadt Kempten (Allgäu) werden
nicht festgesetzt.
(2)
Kreditaufnahmen
für Investitionen des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und
Veranstaltungsbetrieb“ sind nicht geplant.
§ 3
(1) Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Stadt Kempten (Allgäu) wird auf 14.210.000
EUR festgesetzt.
(2) Im Vermögensplan des
Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ werden keine
Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer |
|
|
|
1.1
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) |
250 v. H. |
|
|
1.2
für Grundstücke (B) |
380 v. H. |
|
|
|
|
2. Gewerbesteuer |
|
|
|
nach dem Gewerbeertrag |
387 v. H. |
§ 5
(1) Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Stadt Kempten
(Allgäu) wird auf 20.000.000 EUR festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan
des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ wird auf 300.000
EUR festgesetzt.
§ 6
Die
Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft.