Beschluss: vertagt

Beschlussvorschlag:

 

 

 

 

Der Stadtrat beschließt die Vierte Satzung zur Änderung der Satzung zur Jahrmarkt-, Wochenmarktsatzung und Grabschmuckmarktordnung (Marktgebührensatzung) in der Fassung des Entwurfes vom 29.10.2015.

 

 

Anlagen:

 

 

Entwurf vom 29.10.2015

 

 

Vierte Satzung

zur Änderung der Gebührensatzung

zur Jahrmarkt-, Wochenmarktsatzung und Grabschmuckmarktordnung (Marktgebührensatzung)

 

Vom

 

 

 

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Kempten (Allgäu) folgende Satzung:

 

 

§ 1

 

Die Gebührensatzung zur Jahrmarkt-, Wochenmarktsatzung und Grabschmuckmarktordnung (Marktgebührensatzung) vom 20. April 1998 (StABl KE 15/98), zuletzt geändert durch die dritte Satzung zur Änderung der Marktgebührensatzung vom 03. Dezember 2007 (StABl KE 31/07), wird wie folgt geändert:

 

1.  § 4 erhält in Abs. 1 und 2 folgende geänderte Fassung:

 

㤠4

Höhe der Jahrmarktgebühren

 

(1) Die Gebühren berechnen sich nach der Frontlänge. Frontlänge ist die jeweils längste an eine Marktstraße angrenzende Seite eines Geschäftes. Bei Rundfahrgeschäften gilt als Frontlänge der Durchmesser.

 

(2) Die Gebühren betragen für die ganze Marktdauer

I.  auf dem Händlermarkt für jeden angefangenen lfdm  9,66 EUR

 

 

2.  § 5 erhält folgende geänderte Fassung

 

㤠5

Höhe der Wochenmarktgebühren

 

Die Gebühren berechnen sich nach der Frontlänge der Verkaufsplätze. Sie betragen als Tagesgebühr für jeden angefangenen lfdm

 

      1. in der Sommersaison                                              2,27 EUR

 

      2. in der Wintersaison

         a) in der Markthalle                                                3,20 EUR

         b) im Freien                                                          2,27 EUR

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.04.2016 in Kraft.