Sitzung: 10.12.2015 2015/SR/021
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 18, Anwesend: 42
BESCHLUSS:
Die im aktuellen
Entwurf enthaltene Querspange über die Halde-Nord ist weiterhin Grundlage der
Planung. Die Spange ist als Haupterschließungsstraße mit den
Ausbaurahmenbedingungen für eine Förderung nach GVfG und den notwendigen
Lärmschutzmaßnahmen zu konzipieren. Die Verwaltung wird beauftragt,
-
die Variantenuntersuchung auf der Basis des
begonnenen Flächennutzungsplanänderungsverfahrens fortzuführen,
-
eine grundsätzliche Zustimmung der betroffenen
Grundstückseigentümer zum Verkauf der notwendigen Grundstücksteile an die Stadt
Kempten (Allgäu) herbeizuführen und
-
einen Bebauungsplan zu erstellen, der den Bau einer
Querspange als Erschließung des Baugebiets Halde-Nord vorsieht.
Abstimmungsergebnis: Ja: 19
Nein: 24 Anwesend: 43
Antrag von Stadtrat Hold:
Die Verwaltung
wird beauftragt, neben einer Erschließung ohne Querspange auch eine Alternative
einer Anbindung durch eine örtliche Erschließungsstraße an die Heiligkreuzer
Straße zu planen.
Abstimmungsergebnis: Ja: 19
Nein: 24 Anwesend: 43
Die Darstellung des aktuellen Planungsstands
und die Abwägung der möglichen Vor- und Nachteile einer Querspange über die
Halde zeigen, dass eine neue Querspange als Fortführung der Nordspange über den
Halderücken hinweg bis zur Heiligkreuzer Straße nicht länger gerechtfertigt
werden kann.
Die Verwaltung wird beauftragt,
-
das
Flächennutzungsplanänderungsverfahren zur Aufnahme der Querspange in den
Flächennutzungsplan einzustellen,
-
dem
Stadtrat neue Zielvorgaben für die Halde-Nord vorzuschlagen und
-
eine
alternative Planung unter Berücksichtigung der Zieldiskussion ohne Querspange
zu entwickeln.