Sitzung: 02.12.2015 2015/HFA/026
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
I. GUTACHTEN:
Verabschiedung
des Haushaltes 2016 der von der Stadt Kempten (Allgäu) verwalteten Stiftungen
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Verabschiedung des Haushaltes 2016 der
von der Stadt Kempten (Allgäu) verwalteten Stiftungen gutachtlich zu. Dem Stadtrat wird empfohlen, in seiner Sitzung am
21.01.2016 den Haushalt 2015 von der Stadt Kempten (Allgäu) verwalteten
Stiftungen in der vom Haupt- und Finanzausschuss begutachteten Fassung zu
beschließen.
II. BESCHLUSS:
Ermächtigung der
Verwaltung
Die
Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt,
(1)
die
Veranschlagungen des begutachteten
Beschlussvorschlages der
Verwaltung fortzuschreiben, soweit die
Fortschreibung auf Entscheidungen des Haupt- und Finanzausschusses in seiner
Sitzung am 02.12.2015 beruhen. Die Abschlussveranschlagungen, insbesondere die
Zuführungen zwischen den Haushaltsteilen Verwaltungshaushalt und
Vermögenshaushalt zum Zwecke des Haushaltsausgleichs, sind anzupassen.
(2)
den
Stellenplan für die Beamten und die tariflich Beschäftigen des begutachteten
Beschlussvorschlages der Verwaltung fortzuschreiben, soweit die
Fortschreibungen aufgrund von Sitzungen und Entscheidungen des Haupt- und
Finanzausschusses in seinen noch bis zur Verabschiedung des Haushalts 2016
stattfindenden Entscheidungen im Rahmen der Zuständigkeit des Oberbürgermeistes
notwendig sind. Sind in diesem Zusammenhang Veränderungen von Veranschlagungen
erforderlich, gilt Absatz 1 entsprechend. Insgesamt darf das begutachtete
jeweilige Gesamthaushaltsvolumen des Verwaltungs- bzw. Vermögenshaushalt nicht
geändert werden.
(3)
im
Haushaltplan und im Stellenplan spätestens bis zur Rechtskraft des Haushaltes
2016 haushaltssystematisch wichtige Änderungen mit Ansatzverschiebungen
umzusetzen, wenn diese zu keiner Änderung des Einzelzwecks sowie zu keiner
Änderung des begutachteten jeweiligen Gesamtvolumens des Verwaltungs- bzw.
Vermögenshaushalts führen.