Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

 

I. GUTACHTEN:                   

                                                                       

Verabschiedung des Haushalts 2016 der Stadt Kempten (Allgäu)

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Verabschiedung des Haushalts 2016 der Stadt Kempten (Allgäu) und des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ gutachtlich zu. Dem Stadtrat wird empfohlen, in seiner Sitzung vom 21.01.2016 den Haushalt 2016 der Stadt Kempten (Allgäu) und den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kempten Messe- und Veranstaltungsbetrieb“ in der vom Haupt- und Finanzausschuss begutachteten Fassung zu beschließen.

 


II.  BESCHLUSS:

                                                                                               

Ermächtigungen der Verwaltung

 

Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt,

 

(1)          die Veranschlagungen des begutachteten Beschlussvorschlages der Verwaltung fortzuschreiben, soweit die Fortschreibungen auf Entscheidungen des Haupt- und Finanzausschusses in seiner Sitzung vom 02.12.2015 beruhen. Die Abschlussveranschlagungen, insbesondere die Zuführungen zwischen den Haushaltsteilen Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt zum Zwecke des Haushaltsausgleichs, sind anzupassen.

 

(2)          den Stellenplan für die Beamten und die tariflich Beschäftigten des begutachteten Beschlussvorschlages der Verwaltung fortzuschreiben, soweit die Fortschreibungen aufgrund von Entscheidungen des Personalausschusses in seinen noch bis zur Verabschiedung des Haushalts 2016 stattfindenden Sitzungen bzw. Entscheidungen im Rahmen der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters notwendig sind. Sind in diesem Zusammenhang Veränderungen von Veranschlagungen erforderlich, gilt Absatz 1 entsprechend. Insgesamt darf das begutachtete jeweilige Gesamthaushaltsvolumen des Verwaltungs- bzw. Vermögenshaushalts nicht geändert werden.

 

(3)          im Haushaltsplan und im Stellenplan spätestens bis zur Rechtskraft des Haushalts 2016 haushaltssystematisch wichtige Änderungen mit Ansatzverschiebungen umzusetzen, wenn diese zu keiner Änderung des Einzelzwecks sowie zu keiner Änderung des begutachteten jeweiligen Gesamthaushaltsvolumens des Verwaltungs- bzw. Vermögenshaushalts führen.