Sitzung: 01.12.2015 2015/PBA/022
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5, Anwesend: 11
BESCHLUSS:
Dem Stadtrat wird
empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Vorschlag Variante 1:
Die im aktuellen
Entwurf enthaltene Querspange über die Halde-Nord ist weiterhin Grundlage der
Planung. Die Spange ist als Haupterschließungsstraße mit den
Ausbaurahmenbedingungen für eine Förderung nach GVfG und den notwendigen Lärmschutzmaßnahmen
zu konzipieren. Die Nachteile der Querspange,
beispielsweise die deutliche Beeinträchtigung des Wohngebiets und der
Wohnqualität durch die Spange, die hohen Kosten bei Grunderwerb, Bau und
Unterhalt von Trasse und Lärmschutzwänden, der erhebliche Eingriff in einen
bislang ungestörten Naturraum und das Risiko eines Planungsfehlers aufgrund der
fehlenden Bereitschaft der betroffenen Eigentümer, ihre Grundstücke für
Verkehrszwecke zur Verfügung zu stellen, werden gebilligt. Die
Verwaltung wird beauftragt,
-
Die Variantenuntersuchung auf der Basis des
begonnen Flächennutzungsplanänderungsverfahrens fortzuführen,
-
Eine grundsätzliche Zustimmung der betroffenen
Grundstückseigentümer zum Verkauf der notwendigen Grundstücksteile an die Stadt
Kempten (Allgäu) herbeizuführen und
-
einen planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan
zu erstellen, der den Bau einer Querspange als Erschließung des Baugebiets
Halde-Nord vorsieht.
Vorschlag Variante 2:
Die Darstellung des aktuellen Planungsstands
und die Abwägung der möglichen Vor- und Nachteile einer Querspange über die
Halde zeigen, dass eine neue Querspange als Fortführung der Nordspange über den
Halderücken hinweg bis zur Heiligkreuzer Straße nicht länger gerechtfertigt
werden kann.
Der möglichen Förderung der
Querspange und des Kreisverkehrsausbaus mit GVfG-Mitteln und den relativ
geringen verkehrlichen Vorteilen, die in einer Reduzierung der Belastung der
Bestandsstraßen der „alten“ Halde sowie der Knotenpunkte in der südlichen
Memminger Straße liegen, sind erhebliche Nachteile gegenüber zu stellen,
beispielsweise starke Beeinträchtigungen des neuen Baugebiets durch hohen
Flächenverbrauch, stadträumliche Ausprägung und hohe Lärmbelastung, hohe Kosten
der Trasse durch notwendigen Grunderwerb, Ausgleichsmaßnahmen, Artenschutz,
Lärmschutzmaßnahmen und Ausbauzustand entsprechend der übergeordneten
Verkehrsbedeutung, starker naturräumlicher Eingriff und ein hohes
Planungsrisiko aufgrund fehlender Umsetzbarkeit der Planung und
Planungsverzögerungen für das Baugebiet aufgrund Widerspruchs gegen den
Bebauungsplan. Die
Verwaltung wird beauftragt,
-
das
Flächennutzungsplanänderungsverfahren zur Aufnahme der Querspange in den
Flächennutzungsplan einzustellen,
-
dem
Stadtrat neue Zielvorgaben für die Halde-Nord vorzuschlagen und
-
eine
alternative Planung unter Berücksichtigung der Zieldiskussion ohne Querspange
zu entwickeln.
Herr Stadtrat Oberdörfer stellt
abschließend fest, dass man schon einmal die Bebauung vom Mietgeschossbau zu
mehr Einfamilienhäuser umgeändert hätte. Da die Grundstücksverhältnisse doch
sehr schwierig seien, rege er an, darüber nachzudenken, ob nicht doch noch an
den ganz schwierigen Stellen, Mehrfamilienhäuser unterzubringen seien. Letztlich könne dies auch in der
Wirtschaftlichkeit helfen. Er bitte dies zu überprüfen.
Anlagen:
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