Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5, Anwesend: 11

BESCHLUSS:

 

Dem Stadtrat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Vorschlag Variante 1:

Die im aktuellen Entwurf enthaltene Querspange über die Halde-Nord ist weiterhin Grundlage der Planung. Die Spange ist als Haupterschließungsstraße mit den Ausbaurahmenbedingungen für eine Förderung nach GVfG und den notwendigen Lärmschutzmaßnahmen zu konzipieren. Die Nachteile der Querspange, beispielsweise die deutliche Beeinträchtigung des Wohngebiets und der Wohnqualität durch die Spange, die hohen Kosten bei Grunderwerb, Bau und Unterhalt von Trasse und Lärmschutzwänden, der erhebliche Eingriff in einen bislang ungestörten Naturraum und das Risiko eines Planungsfehlers aufgrund der fehlenden Bereitschaft der betroffenen Eigentümer, ihre Grundstücke für Verkehrszwecke zur Verfügung zu stellen, werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt,

-      Die Variantenuntersuchung auf der Basis des begonnen Flächennutzungsplanänderungsverfahrens fortzuführen,

-      Eine grundsätzliche Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer zum Verkauf der notwendigen Grundstücksteile an die Stadt Kempten (Allgäu) herbeizuführen und

-      einen planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan zu erstellen, der den Bau einer Querspange als Erschließung des Baugebiets Halde-Nord vorsieht.

 

Vorschlag Variante 2:

Die Darstellung des aktuellen Planungsstands und die Abwägung der möglichen Vor- und Nachteile einer Querspange über die Halde zeigen, dass eine neue Querspange als Fortführung der Nordspange über den Halderücken hinweg bis zur Heiligkreuzer Straße nicht länger gerechtfertigt werden kann.

Der möglichen Förderung der Querspange und des Kreisverkehrsausbaus mit GVfG-Mitteln und den relativ geringen verkehrlichen Vorteilen, die in einer Reduzierung der Belastung der Bestandsstraßen der „alten“ Halde sowie der Knotenpunkte in der südlichen Memminger Straße liegen, sind erhebliche Nachteile gegenüber zu stellen, beispielsweise starke Beeinträchtigungen des neuen Baugebiets durch hohen Flächenverbrauch, stadträumliche Ausprägung und hohe Lärmbelastung, hohe Kosten der Trasse durch notwendigen Grunderwerb, Ausgleichsmaßnahmen, Artenschutz, Lärmschutzmaßnahmen und Ausbauzustand entsprechend der übergeordneten Verkehrsbedeutung, starker naturräumlicher Eingriff und ein hohes Planungsrisiko aufgrund fehlender Umsetzbarkeit der Planung und Planungsverzögerungen für das Baugebiet aufgrund Widerspruchs gegen den Bebauungsplan. Die Verwaltung wird beauftragt,

-      das Flächennutzungsplanänderungsverfahren zur Aufnahme der Querspange in den Flächennutzungsplan einzustellen,

-      dem Stadtrat neue Zielvorgaben für die Halde-Nord vorzuschlagen und

-      eine alternative Planung unter Berücksichtigung der Zieldiskussion ohne Querspange zu entwickeln.

 

 

Herr Stadtrat Oberdörfer stellt abschließend fest, dass man schon einmal die Bebauung vom Mietgeschossbau zu mehr Einfamilienhäuser umgeändert hätte. Da die Grundstücksverhältnisse doch sehr schwierig seien, rege er an, darüber nachzudenken, ob nicht doch noch an den ganz schwierigen Stellen, Mehrfamilienhäuser unterzubringen  seien. Letztlich könne dies auch in der Wirtschaftlichkeit helfen. Er bitte dies zu überprüfen.

 

 

Anlagen:

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