Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 14, Anwesend: 43

Berchtold, Helmut

Stadtrat

Ja

Buck, Alexander Wulf

Stadtrat

Ja

Geppert, Birgit

Stadträtin

Ja

Hagenmaier, Erwin

Stadtrat

Ja

Hiepp, Richard

Stadtrat

Ja

Kibler, Andreas

Stadtrat

Ja

Kreuzer, Thomas

Stadtrat

Ja

Lederle, Johann

Stadtrat

Ja

Mayr, Franz

Stadtrat

Ja

Mayr, Josef

Dritter Bürgermeister

Ja

Platz, Harald

Stadtrat

Ja

Prause, Stephan

Stadtrat

Ja

Rupp, Silvia

Stadträtin

Ja

Schmid, Josef Leonhard

Stadtrat

Ja

Sperl, Karl

Stadtrat

Ja

Wagenbrenner, Peter

Stadtrat

Ja

Abt, Christian

Stadtrat

Ja

Hartmann, Hans-Peter

Stadtrat

Ja

Hold, Alexander

Stadtrat

Ja

Knoll, Klaus

Stadtrat

Ja

Knott, Sibylle

Zweite Bürgermeisterin

Ja

Wegscheider, Hans-Peter

Stadtrat

Ja

Wipper, Hubert

Stadtrat

Ja

Zacherle, Dieter

Stadtrat

Ja

Altan, Ilknur

Stadträtin

Nein

Hennig, Wolfgang

Stadtrat

Ja

Köster, Lothar

Stadtrat

Nein

Liebhaber, Regina

Stadträtin

Nein

Oberdörfer, Siegfried

Stadtrat

Ja

Schrader, Katharina

Stadträtin

Nein

Vornberger, Ingrid

Stadträtin

Nein

Brög, Carolin

Stadträtin

Entschuldigt

Dodel-Hefele, Theo

Stadtrat

Nein

Groll, Erna-Kathrein

Stadträtin

Nein

Hartmann, Thomas

Stadtrat

Nein

Mangold, Hans

Stadtrat

Nein

Vanoni, Susanne

Stadträtin

Nein

Hitscherich, Helmut

Stadtrat

Entschuldigt

Hofer, Michael

Stadtrat

Nein

Jedelhauser, Philipp Dr.

Stadtrat

Nein

Kremser, Ullrich

Stadtrat

Ja

Spitzer, Dominik Dr.

Stadtrat

Nein

Uhlich, Stefan Dr.

Stadtrat

Nein

Ulmer, Michael

Stadtrat

Ja

Kiechle, Thomas

Oberbürgermeister

Ja

 


Beschluss:

 

 

1.    Die Stadt Kempten (Allgäu) beteiligt sich gemäß dem vorgestellten Konzept mit den anderen Gebietskörperschaften in der Region an einer Grundbesitzgesellschaft auf dem Konversionsgelände des ehemaligen Fliegerhorstes Memmingerberg.


2.    Die noch zu gründende Gesellschaft verfolgt den Zweck, Flächen, die nicht oder nicht direkt der fliegerischen Nutzung dienen, einer wirtschaftlichen Verwertung und Vermarktung zuzuführen.

Es ist hierzu mit den beteiligten Gebietskörperschaften auf eine entsprechende interkommunale Zusammenarbeit hinzuwirken.


3.    Die Beteiligung der Stadt Kempten (Allgäu) wird in Folge der Aufschlüsselung betragsmäßig auf 648.000 € beschränkt.


4.    Die Stadt Kempten (Allgäu) haftet nicht für Altlasten, die aus früheren Nutzungen stammen. Die Übernahme einer (Mit-)Verantwortung und / oder von Kosten ist ausgeschlossen.

Eine entsprechende Regelung ist in den Kaufvertrag aufzunehmen.