Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Anwesend: 42

Beschluss:

 

1. Nachtragshaushaltssatzung der Katholischen Waisenhausstiftung

Der Stadtrat beschließt nach Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung die folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 der Katholischen Waisenhausstiftung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden:

 

 

erhöht um EUR

und damit der Gesamtbetrag

 

 

des Hhplans

 

 

 

einschließlich der Nachträge

 

 

 

 

 

 

 

gegenüber bisher in EUR

auf nunmehr in

 

 

EUR verändert

im Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

die Einnahme

        633.300,00  

 

      4.292.100,00  

   4.925.400,00  

die Ausgaben

        607.000,00  

 

      4.165.200,00  

   4.772.200,00  

zzgl. Zuführung zum VMH

        26.300,00  

 

       126.900,00  

   153.200,00  

 

 

 

 

 

im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

die Einnahme

          26.300,00  

 

         680.600,00  

      706.900,00  

die Ausgaben

          16.000,00  

 

         169.200,00  

      185.200,00  

zzgl. Zuführung zur Rücklage

        10.300,00  

 

       511.400,00  

   521.700,00  

 

 

§ 2

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft.

 

 

2. Nachtragsstellenplan 2015

 

Der Stadtrat beschließt den gem.  Art. 68 Abs. 1 i. V. m.  Art. 64 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung und den § 2 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 6 KommHV-K aufgestellten Nachtragsstellenplan 2015 für tariflich Beschäftigte der Katholischen Waisenhausstiftung in seinen haushaltsrechtlichen und personalwirtschaftlichen Teilen.