Sitzung: 27.07.2015 2015/AUK/011
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Die zur Fällung beantragte serbische Fichte und die
Eibe auf dem Grundstück Lessingstraße 65 wirken nicht Orts- oder Straßenbild
prägend im Gegensatz zu den benachbarten Bäumen. Dem Antrag auf Fällung der
Eibe und der serbischen Fichte wird daher zugestimmt.