Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Anwesend: 36

 

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, die vom Werkausschuss vorgeschlagene Änderung der Festwochenverordnung entsprechend nachfolgendem Text vorzunehmen:

 

 

ENTWURF vom 26.06.2015

 

 

2. Verordnung zur Änderung der Verordnung

der Stadt Kempten (Allgäu)

über die Allgäuer Festwoche

(2. Festwochenänderungsverordnung)

 

Vom

 

 

Die Stadt Kempten (Allgäu) erlässt aufgrund von Art. 19 Abs. 7 Nr. 2, Art. 23 Abs. 1 und Art. 38 Abs. 3 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 13.12.1982 (BayRS 2011-2-I) folgende Verordnung:

 

§ 1

 

Die Verordnung der Stadt Kempten (Allgäu) über die Allgäuer Festwoche vom 15. Juli 2009 wird wie folgt geändert:

 

§ 2 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

 

„(1) Diese Verordnung gilt im August des jeweiligen Veranstaltungsjahres vom 2. Freitag, 00.00 Uhr bis jeweils zum vorletzten Montag, 06:00 Uhr. Fällt der 15. August (Feiertag Mariä Himmelfahrt) auf einen Samstag, gilt die Verordnung vom 1. Freitag 00:00 Uhr bis zum drittletzten Montag 06:00 Uhr.“

 

§ 2

 

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.