Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

Der Werkausschuss beschließt, dem Stadtrat die Änderung der Festwochenverordnung entsprechend der nachfolgenden Tischvorlage vorzuschlagen.

 

 

 

ENTWURF vom 26.06.2015

 

 

2. Verordnung zur Änderung der Verordnung

der Stadt Kempten (Allgäu)

über die Allgäuer Festwoche

(2. Festwochenänderungsverordnung)

 

Vom

 

 

Die Stadt Kempten (Allgäu) erlässt aufgrund von Art. 19 Abs. 7 Nr. 2, Art. 23 Abs. 1 und Art. 38 Abs. 3 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 13.12.1982 (BayRS 2011-2-I) folgende Verordnung:

 

§ 1

 

Die Verordnung der Stadt Kempten (Allgäu) über die Allgäuer Festwoche vom 15. Juli 2009 wird wie folgt geändert:

 

§ 2 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

 

„(1) Diese Verordnung gilt im August des jeweiligen Veranstaltungsjahres vom 2. Freitag, 00.00 Uhr bis jeweils zum vorletzten Montag, 06:00 Uhr. Fällt der 15. August (Feiertag Mariä Himmelfahrt) auf einen Samstag, gilt die Verordnung vom 1. Freitag 00:00 Uhr bis zum drittletzten Montag 06:00 Uhr.“

 

§ 2

 

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.